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EU-Parlament verabschiedet MiFID II und MiFIR

Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament die von der Kommission seit Oktober 2011 vorbereiteten Regelwerke über die Märkte für Finanzinstrumente angenommen: eine von den Mitgliedsstaaten umzusetzende Richtlinie (MiFID II) – inhaltlich eine Überarbeitung von MiFID I aus dem Jahr 2004 – sowie eine direkt geltende Verordnung (MiFIR). Damit sollen die Finanzmärkte effizienter, robuster und transparenter und der Anlegerschutz gestärkt werden.
 
Um systemischen Risiken vorzubeugen, führt das Regelwerk neue Schutzvorkehrungen für den elektronischen Handel ein. In puncto Transparenz weitet die Richtlinie die für Aktien bereits bestehenden Reportingvorschriften auf sonstige Finanzinstrumente aus. Im Wertpapiervertrieb sollen die Anleger ins Zentrum rücken, worauf strengere Anforderungen an die Portfolioverwaltung, die Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte abzielen. Die Provisionspraxis wird eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich verboten. Deutlich ausgeweitet werden die behördlichen Aufsichtsbefugnisse im Bereich der Warenderivatemärkte. Schließlich sollen übergreifend für alle Wertpapierunternehmen geltende Corporate Governance-Vorschriften eingeführt werden.
 
Die formelle Annahme durch den Rat steht noch aus. Die neuen Regeln könnten dann nach Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – voraussichtlich 2016 – in Kraft treten.
 
Kontakt: mario.schulz@roedl.com
 

Wirtschaftliche Identität: Wer vertritt die AG?

Will eine Aktiengesellschaft ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft schließen, deren Alleingesellschafter ein Vorstandsmitglied der AG ist, muss der Aufsichtsrat anstelle des Vorstandes die Vertretung der AG übernehmen. Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken birgt die wirtschaftliche Identität zwischen Vorstand und Vertragspartner die Gefahr einer Interessenkollision. Der Fall sei wie ein Vertragsschluss mit dem Vorstandsmitglied selbst zu behandeln. Das Gericht bestätigt damit die schon länger geforderte entsprechende Anwendung von § 112 AktG.
 
Kontakt: anne.mushardt@roedl.de

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