Fremdwährungsumrechnung von Kapitaleinlagen wird reformiert

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​Mit dem neuen Erlass „Huifa [2015] Nr.19” der chinesischen Devisenverwaltung („State Administration of Foreign Exchange”, kurz „SAFE”) von Ende März wird ein neuer Verwaltungsansatz in Bezug auf die Fremdwährungsumrechnung der Kapitaleinlagen für ausländisch investierte Unternehmen („Foreign Invested Enterprises”, kurz „FIEs”) auf das ganze Land erweitert. Ab dem 1. Juni 2015 wird der neue Ansatz in Kraft treten.

Nach dem neuen Ansatz wird das Fremdwährungskapital der FIEs der freiwilligen Fremdwährungsumrechnung unterliegen. Das Fremdwährungskapital auf dem Kapital-Konto der FIEs kann bei den Banken nach dem tatsächlichen Betriebsbedarf umgerechnet werden. Natürlich können FIEs noch ihr Fremdwährungskapital gemäß dem geltenden zahlungsbasierten Umrechnungsverfahren verwenden.

Die freiwillige Fremdwährungsumrechnung kann den FIEs helfen, die Risiken aus Wechselkursschwankungen zu kontrollieren. Mit der zahlungsbasierten Umrechnungsmethode kann das Fremdwährungskapital nur dann umgerechnet werden, wenn tatsächlich etwas zu bezahlen ist. Die neue Fremdwährungsumrechnungsmethode ermöglicht den FIEs, ihr Fremdwährungskapital jederzeit umzurechnen, und dann die Zahlungen nach ihrem tatsächlichen Bedarf abzuwickeln, damit die Kursverluste kontrolliert werden können, die aus der Aufwertung des RMB herrühren. Die Flexibilität und die Annehmlichkeit der Fremdwährungsumrechnung der Kapitaleinlagen werden ebenfalls verbessert. Jedoch werden die Banken bei der Abwicklung jeder Umrechung und Zahlung aus dem Kapital noch die Authentizität und Rechtmäßigkeit für die vorherige Kapitalumrechnung (inklusive der freiwilligen Fremdwährungsumrechnung und der zahlungsbasierten Umrechnung) prüfen.

Außerdem schreibt der Erlass „Huifa [2015] Nr.19” vor, dass der Umfang der Verwendungszwecke des Fremdwährungskapitals der FIE der Verwaltung durch eine Negativliste unterliegt. Es wird auch gefordert, dass die akkumulierten Beträge der monatlichen Zahlungen aus der Kasse eines Einzelunternehmens den Wert von bis zu 100.000 USD nicht überschreiten dürfen.

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