Highlights der wichtigen kürzlich erlassenen Steuergesetze und -vorschriften

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Neue Freihandelszonen in China

Am 21. April 2015 wurden die chinesische Pilot-Freihandelszone (Guangdong), die chinesische Pilot-Freihandelszone (Tianjin) und die chinesische Pilot-Freihandelszone (Fujian) offiziell eröffnet. Das Finanzministerium („Ministry of Finance - MOF”), die Allgemeine Zollverwaltung („General Administration of Customs - GAC”) und die SAT haben gemeinsam die Rundschreiben, Cai Guan Shui [2015] Nr. 19, Nr. 21 und Nr. 22, veröffentlicht, um die relevanten Regelungen über diese drei Pilot-Freihandelszonen bezüglich der Einfuhrsteuer zu klären. Zwischenzeitlich können die Einfuhrsteuerregelungen der Pilot-Freihandelszone Shanghai grundsätzlich auch für die Pilot-Freihandelszonen Guangdong bzw. Tianjin bzw. Fujian verwendet werden.
 

Neue Verwaltungsrichtlinien für Steuererleichterungen bzw. -befreiungen

Am 8. Juni 2015 hat die chinesische SAT die Bekanntmachung [2015] Nr. 43 mit aktualisierten Verwaltungsmaßnahmen zu Steuererleichterungen bzw. -befreiungen veröffentlicht, die am 1. August 2015 in Kraft tritt. Laut der neuen Regelung werden zukünftige Anträge für Steuererleichterungen bzw. -befreiungen in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich auf Basis von Genehmigung und auf Basis von Anmeldung. Das spezifische Verfahren für den Antragsprozess und der Auswertungsprozess durch die Steuerbehörden wurden auch in der neuen Regelung klar aufgelistet.
 

Abzugsfähigkeit von Trainingsmaßnahmen im Hightech-Bereich

Das chinesische MOF und die SAT haben gemeinsam am 9. Juni 2015 die Verlautbarung „Cai Shui [2015] Nr. 63” veröffentlicht, die die Behandlung von Ausgaben für Trainingsmaßnahmen in Hightech-Unternehmen als steuerabzugsfähige Betriebsausgabe betrifft. Demnach können die Kosten von  Mitarbeiterschulungen bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Betriebsausgabenabzug ist allerdings insoweit gekappt, als der Trainingsaufwand nicht mehr als 8% der insgesamt gezahlten Löhne und Gehälter betragen darf. Der insoweit übersteigende Aufwand kann allerdings für Folgejahre vorgetragen werden. Der Anwendungserlass wirkt rückwirkend ab dem 1. Januar 2015.
 

IIT für  transprovinzielle Projekte in der Bau- und Installationsbranche

Am 20. Juli 2015 veröffentlicht die SAT die Bekanntmachung [2015] Nr. 52 zur Wiederholung, dass die private Einkommensteuer („Individual Income Tax - IIT”) der Mitarbeiter, die für transprovinzielle Projekte in der Bau- und Installationsbranche tätig sind, am Ort der Projekte entrichtet werden soll. Es ist auch geklärt, dass die lokale Steuerbehörde nicht berechtigt ist, die IIT auf Basis der Quote des gesamten Projektwerts zu erheben, wenn die vollständigen Gehaltsinformationen eingereicht sind.
 

Veränderung der Zoll- bzw. Einfuhrsteuerbefreiung für medizinische Test- und Analysegeräte von Bildungs- bzw. Forschungsinstitute

Am 3. Juni 2015 haben das MOF, die GAC und die SAT gemeinsam den Erlass „Cai Guan Shui [2015] Nr. 23” veröffentlicht, um die Berechtigung der Zoll- bzw. Einfuhrsteuerbefreiung für medizinische Test- und Analysegeräte auf nicht-medizinische Bildung- bzw. Forschungsinstitute zu erweitern. Gemäss dieser Regelung können nicht-medizinische Bildung- bzw. Forschungsinstitute mit Genehmigung bis zum 31. Dezember 2015 von Zöllen und Importmehrwertsteuern befreit werden, wenn sie medizinische Test- und Analysegeräte einführen, die nicht im Inland herstellt werden können, oder wenn die Leistungen der inländisch produzierten Geräte den nötigen Bedarf der Analyse nicht erfüllen können.
 

Leitfaden von Qianhai zur Beurteilung der geförderten Branchen

Vor kurzem hat die Regierung Qianhai (Shenzhen) einen Leitfaden für geförderte Branchen (Probe) erlassen, der die bestimmten Kategorien von geförderten Branchen und das Beurteilungsverfahren erklärt. Dadurch sollen die in der Region gegründeten qualifizierten Unternehmen einen reduzierten CIT-Satz von 15% beantragen können.

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Vivian Yao

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