Weiterer Steueranreiz für kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) in China

PrintMailRate-it
​Am 19. August 2015 hat die chinesische Regierung einen weiteren Steueranreiz für (KMU) kleine und mittlere Unternehmen bekanntgegeben:
  • Zusätzlich zu dem begünstigten Körperschaftsteuersatz von 20% können ab dem 1. Oktober 2015 die Einnahmen aller kleinen Unternehmen nur zu 50% in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
  • Die Richtlinie bezüglich der Befreiungen von der Mehrwertsteuer und der Business Tax im jeweiligen Monat für KMUs mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 30.000 RMB, ist um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert worden.

Von KMU’s in China wird gesprochen, wenn die Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
  • Jährlicher durchschnittlicher Anlagewert von weniger als 30 Millionen RMB für Produktionsunternehmen oder weniger als 10 Millionen RMB für andere Unternehmen;
  • Jährliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl von weniger als 100 für Produktionsunternehmen und weniger als 80 Mitarbeiter für andere Unternehmen; und
  • Jährliches steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 300.000 RMB.


Bitte denken Sie daran, die gewährten Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, sofern Ihr chinesisches Unternehmen die obengenannten Kriterien erfüllt.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

Partner

+86 21 6163 5200

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu