Neue Anforderungen zu der Import- und Exporterklärung

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Die staatliche Zollverwaltung Chinas („General Administration of Customs”) gab am 24. März 2016 mit dem Rundschreiben [2016] Nr. 20 bekannt, dass ab dem 30. März 2016 aktualisierte Erklärungsformulare für Import und Export angewendet werden. Das neue Formular hat drei neue Offenlegungspflichten ergänzt und der Steuerzahler muss intern prüfen und bestätigen, ob der Importeur eine spezielle Beziehung zu dem ausländischen Verkäufer hat und ob der Importeur Lizenzgebühren an den Verkäufer zahlen wird. Eine falsche Erklärung im Formular wird zu zusätzlichen Strafen (inklusive Zollratingverschlechterung) führen, wenn sie später von der Zollbehörde identifiziert ist.

Deshalb möchten wir den Steuerzahlern empfehlen, eine interne Untersuchung durchzuführen, ob es unter dem jetzigen Geschäftsmodell Risiken bezüglich zu wenig bezahlter Zölle gibt, wenn sie die Waren von betreffenden Parteien importieren und/oder die Lizenzgebühren an dieselbe Partei bezahlen. Und dann können die Steuerzahler entscheiden, wie die relevanten Informationen auf dem Formular zu erklären. Besteht ein Zollrisiko, soll die Gruppe eine Änderung bei der Verrechnungspreistruktur berücksichtigen. Wenn man glaubt, dass der Importpreis dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht und die Lizenzgebühren mit den importierten Waren nicht relevant sind, soll der Steuerzahler relevante Dokumente zur Unterstützung seiner Bestätigung vorbereiten, um bei der In-Frage-Stellung der Zollbehörde zeitnah zu antworten.

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Frances Gu

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