China beteiligt sich an der Austauschvereinbarung der Country-by-Country Berichte

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​Am 12. Mai 2016 unterzeichnete China im Forum der Steuerverwaltung („FTA”) in Peking das Musterabkommen zum Country-by-Country Reporting für den automatischen Austausch der Verrechnungspreisdokumentation („CbC MCAA”). Bisher haben 39 Länder, sowohl Entwicklungsländer wie China, Mexiko und Indien, als auch die Mehrheit der europäischen Länder (einschließlich Deutschland) sowie Japan das Abkommen unterzeichnet.

Das Musterabkommen besagt, dass der Hauptsitz einer Unternehmensgruppe oder ein damit verbundenes Unternehmen aufgefordert sind, einen CbC-Bericht zu erstellen. Der CbC-Bericht gewährleistet allen Abkommensteilnehmern, die unter Punkt 13 des Maßnahmenplans BEPS („Base Erosion and Profit Shifting”) genannten CbC-Informationen bilateral und automatisch auszutauschen. Die Einführung dieses Prozesses ermöglicht es den Steuerbehörden ein umfassendes Bild darüber zu erhalten, wie multinationale Unternehmen ihr Geschäft weltweit strukturieren und die Gewinne den einzelnen Wertschöpfungsketten zuordnen.


Schwellenwert für die Erstellung von CbC-Berichten

Punkt 13 des BEPS-Maßnahmenplans empfiehlt einen weltweiten Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro als Schwellenwert für multinationale Unternehmen. Der durch die chinesische Steuerverwaltung („SAT”) veröffentlichte Entwurf zur Neuregelung der Verrechnungspreise („VP”) sieht einen Schwellenwert von 5 Milliarden RMB für China vor.


Umsetzungszeitplan

Das CbC-Reporting soll bereits ab dem Geschäftsjahr 2016 umgesetzt werden. Somit ist der CbC-Bericht für das laufende Geschäftsjahr 2016 bereits bis zum 31. Dezember 2017 der zuständigen Behörde vorzulegen. Der automatische Austausch der Berichte zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten wird voraussichtlich ab dem Jahr 2018 erfolgen.
 

Unsere Ansicht

Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist es der SAT möglich, weitere Informationen zur Anwendung der angestrebten Gewinnteilungsmethode zu erhalten. Nach dem Entwurf der neuen VP-Regelung wird China entsprechend dem BEPS-Maßnahmenplan auch künftig dem Modell der VP-Kerndokumentation sowie der VP-Lokaldokumentation folgen. Wie die Reaktion der Behörden auf mögliche Widersprüche in den VP-Dokumentationen bei Tochtergesellschaften einer Gruppe ausfallen wird, bleibt abzuwarten.

Rödl & Partner wird jedoch multinationale Unternehmen dabei unterstützen, das Problem im Voraus zu berücksichtigen und notwendige Maßnahmen einleiten, um zweifelsfreie VP-Dokumentationen erstellen zu lassen. Ein erster Schritt: Bereits für frühere Geschäftsjahre erstellte lokale VP-Dokumentationen müssen auf Unstimmigkeiten geprüft werden. Für eventuelle Abweichungen sind entsprechend den Vorschriften Lösungen zu erarbeiten, wie unter anderem lokale Dokumentationen vereint werden können. Plausible Erläuterungen für mögliche Abweichungen sollten ebenfalls im Vorfeld vorbereitet werden.

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Frances Gu

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