Verschärfte Strafen bei Steuerverstößen in China

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Mit Wirkung zum 1. Juni 2016 sind die geänderten Maßnahmen, die die SAT (State Administration of Taxation) bereits im April 2015 veröffentlichte, in Kraft getreten. Ziel der Maßnahmen ist die Intensivierung in der Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Steuerverstößen.

Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

 

Änderung der Schwellenwerte bei schweren Steuerverstößen

  • Der bisherige Schwellenwert für „zu wenig bezahlte Steuern” von 5 Millionen RMB und mehr als 10 Prozent der Gesamtsteuerlast wird auf 1 Million RMB und mehr als 10 Prozent der Gesamtsteuerlast reduziert wenn Steuerzahler durch folgende Mittel fällige Steuern nicht oder zu wenig zahlt: 1) Belege der Buchhaltung ohne Genehmigung fälschen, verändern, verschleiern oder zerstören; oder 2) bei Angaben zum Einkommen in den Büchern unter- oder übertreibt, bzw. Angaben weglässt; 3) die Abgabe von Steuerunterlagen nach Aufforderung durch die Finanzbehörde verweigert; 4) falsche Steuererklärungen einreicht.
  • Können oder wollen Steuerzahler fällige Steuern nicht zahlen und behindern die Steuerbehörden nachträglich bei der Erhebung der Steuern, z.B. durch die Übertragung oder Verschleierung von Eigentum, wird der Schwellenwert der „zu wenig bezahlten Steuern” von 5 Millionen RMB auf 1 Million RMB abgesenkt;
  • Weisen Steuerzahler falsche Mehrwertsteuern aus oder schreiben falsche Rechnungen, um z.B. Steuererstattungen aus Exportgeschäften zu erhalten, wird der bisherige Schwellenwert von 10 Millionen RMB komplett gelöscht und die Vergehen direkt geahndet;
  • Bei allgemein falsch ausgestellten Rechnungen ändert sich der bisherige Schwellenwert von einem „kumulierten Rechnungswert von über 50 Millionen RMB” zu „100 falschen Rechnungen oder einem Gesamtrechnungswert von 400.000 RMB”;
  • Vergehen, die direkt und ohne einen Schwellenwert geahndet werden sind beispielsweise der unautorisierte Druck von Rechnungen, das Fälschen oder Verfälschen von Rechnungen, die illegale Herstellung von Anti-Fälschungsprodukten für Rechnungen sowie die Fälschung des Aufsichtssiegels.


Verschärfte Strafen

  • Neben den ursprünglichen Informationen zu den gesetzlichen Vertretern und verantwortlichen Personen, werden auch Angaben über die „tatsächlich, durch ein Gericht bestimmte, verantwortliche Person” (tatsächliche Shareholder) und „den direkt zuständigen Steuervertreter und dessen Bevollmächtigten” benötigt;
  • die Kreditwürdigkeit des Steuerzahlers wird direkt auf die Stufe D herabgegesetzt, was zu einem verstärkten Verwaltungsaufwand innerhalb der Gesellschaft führt;
  • bei noch ausstehenden Steuerzahlungen ist es sowohl einzelnen Steuerzahlern als auch gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft, verboten China zu verlassen.


Unsere Ansicht

Die Veröffentlichung der Maßnahmen zeigt die Entschlossenheit der SAT, Steuerverstöße zu bekämpfen. Die drastischen Korrekturen der Schwellenwerte für Delikte wie Steuerhinterziehung, Fälschung, regelwidrige Steuererstattungen für Exportgeschäfte und das Ausstellen falscher Rechnungen führen zu höheren Einhaltungsanforderungen an die Steuerzahler. Wird die Kreditwürdigkeit des Steuerzahlers auf Stufe D herabgestuft  führt dies zu erheblichen Störungen im täglichen Geschäftsbetrieb. So wird nicht nur die Beobachtung durch die Steuerbehörden intensiviert, auch in den Fokus von weiteren Behörden wie die Zollbehörde, die Handels-, Industrie- und Devisenverwaltung geraten. Die Vermeidung der oben genannten Verstöße und der damit einhergehenden Strafen, sollten oberste Priorität haben. Die Implementierung von unternehmensinternen Kontrollmechanismen und die Einführung eines Compliance-Managementsystems sind hierbei dringend anzuraten.

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Frances Gu

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