Vorsicht bei der Gestaltung von Doppelbeschäftigung in China – Gerichtsentscheidung setzt neue Maßstäbe

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Doppelbeschäftigung in China durch separate Arbeitsverträge

Ende 2015 hat das Mittlere Volksgericht Guangzhou eine letztinstandliche Entscheidung über einen Fall in Bezug auf die Behandlung der chinesischen Einkommensteuer („IIT”) eines britischen Staatsangehörigen („Steuerzahler”) getroffen. Der Steuerzahler geht einer Doppelbeschäftigung nach, die auf zwei separaten Arbeitsverträgen mit gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen innerhalb und außerhalb Chinas zustande kommt. Es ist der erste Fall dieser Art, der vor einem chinesischen Gericht verhandelt wurde. Im Verlauf des Verfahrens zeigten sich einige Fallstricke, die bei einer Doppelbeschäftigung entstehen. Gerade bei der Einkommensteuerplanung für ausländische Führungskräfte, die in multinationalen Unternehmen tätig sind, ist die Entscheidung des Gerichts von nicht unerheblicher Tragweite. Daher hat dieser Fall große Aufmerksamkeit hervorgerufen.


Steueransässigkeit und IIT-Gesetz in China

Wie allgemein angenommen, ist ein Expatriate nur verpflichtet, das innerhalb von China erzielte Einkommen zu versteuern, wenn er nicht in China steueransässig ist. Im obengenannten Fall hat der Steuerzahler jedoch behauptet, dass er einen unabhängigen Arbeitsvertrag mit einem US-Unternehmen geschlossen hat. Er sei für die Koordination der ausländischen Projekte verantwortlich und werde somit von dem US-Unternehmen bezahlt. Das von dem US-Unternehmen gezahlte Gehalt zählt zu „ausländischen Einkünften” und ist von der chinesischen Steuer ausgenommen. Jedoch ist die Quelle des Einkommens hierbei strittig. In dieser Hinsicht das chinesische nationale IIT-Gesetz in der Tat den gleichen Wortlaut wie das Doppelbesteuerungsabkommen („DBA”): Arbeitseinkommen aus China bedeutet Vergütung für eine Beschäftigung in China, unabhängig davon, wo sie vergütet wird. Mit anderen Worten: Die Einkommensquelle hängt davon ab, wo sich der Steuerzahler physisch aufhält, wenn er abhängig beschäftigt ist.


Einkommensteuerpflicht in China

Um ein vollständiges Bild des tatsächlichen Einkommensniveaus des Expatriates zu bekommen, ist es nach dieser Definition gesetzlich erforderlich, dass sowohl das innerhalb Chinas als auch im Ausland gezahlte Gehalt in vollem Umfang erklärt wird. Anschließend ist die Einkommensteuerpflicht in China auf Grundlage der tatsächlich in China verbrachten Zeit anteilig zu berechnen. Trotz der gesetzlichen Regelung teilen viele Expatriates ihre Arbeitsverträge und Gehaltszahlungen zwischen chinesischen und ausländischen Konzernunternehmen auf. Im Ausland gezahltes Einkommen ist dadurch für die chinesische Steuerbehörde nicht erkennbar. Der ausländische Mitarbeiter profitiert in diesem Fall von niedrigeren Steuersätzen in China. Für die chinesische Steuerbehörde ist der Zugang zu ausländischen Gehältern ohne Informationsaustausch zwischen Behörden und Ländern kaum möglich. Der Trend geht jedoch dahin, dass die chinesischen Steuerbehörden den Informationsaustausch sowie die -sammlung auf allen Kanälen verstärken. Daher wird es künftig weitaus schwieriger für Expatriates, durch getrennte Arbeitsverträge und Gehaltszahlungen ihr gesamtes Einkommen, das in China steuerpflichtig wäre, zu „verstecken”.

Im oben genannten Fall vertrat der Steuerzahler die Ansicht, dass er auf sein US-Gehalt die Einkommensteuer vollständig in den USA gezahlt habe. Die chinesische Steuerbehörde habe jedoch durch die Wiederbesteuerung in China eine Doppelbesteuerung verursacht und damit das DBA zwischen den USA und China verletzt. Das DBA soll zur Vermeidung von Doppelbesteuerung dienen und regelt die Besteuerungsrechte beider Länder.

Dennoch ist Fakt: Wenn die Steuer auf ein bestimmtes Einkommen in einem Land gezahlt wird, heißt das nicht, dass es automatisch von der Besteuerung in anderem Land befreit ist. Im vorangegangenem Fall hat der Steuerzahler das aus chinesischen Quellen stammende Einkommen falsch in den USA besteuert, deshalb sollte er die Rückerstattung für die in den USA gezahlten Steuern verlangen, anstatt die chinesische Steuer nicht zu zahlen.


Einbehaltungspflicht der IIT in China

Durch Einblick in die Akten wird außerdem das Verständnis bezüglich der Einbehaltungspflicht klarer. Im vorliegenden Fall hat das chinesische Unternehmen die nicht bezahlte IIT des Steuerzahlers erst nach Aufforderung durch die Steuerbehörde gezahlt. Durch einen steuerlichen Erlass aus dem Jahre 1999  ist das chinesische Unternehmen auch zur  Einbehaltungspflicht für im Ausland gezahlte Gehälter verpflichtet. Nach Ansicht der Steuerbehörde hat das chinesische Unternehmen die Pflicht, die IIT seiner Arbeitnehmer einzubehalten und mitzuteilen, obwohl die Gehälter anteilig oder vollständig von einem verbundenen Unternehmen außerhalb Chinas bezahlt werden können. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen. Es ist üblich, dass die chinesische Steuerbehörde das chinesische Unternehmen für die Verfolgung nicht gezahlter Steuern ins Visier nimmt.


Fazit

Dieser Fall zeigt erneut die Haltung der chinesischen Steuerbehörden in Bezug auf die Einkommensteuererhebung, wenn es sich um die Gestaltung von Doppelbeschäftigungen handelt. Die chinesischen Steuerbehörden werden künftig die Aufklärungsrate solcher Fälle erhöhen, nicht zuletzt durch den verstärkten Informationsaustausch und die Sammlung von Daten. Steuerzahler sind daher aufgerufen, ihre aktuelle Steuererklärung dahingehend zu prüfen, ob und inwieweit die Doppelbeschäftigung strittig sein könnte. Ziel sollte es sein, potenzielle Strafen oder auch Doppelbesteuerungen zu vermeiden.​

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

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