Highlights kürzlich erlassener Gesetze und Vorschriften in China

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Mehrwertsteuersatz von 13% wird storniert

Die Anzahl der Mehrwertsteuersätze für VAT-Vollunternehmer wird ab dem 1. Juli 2017 auf drei reduziert. Die neuen Mehrwertsteuersätze betragen 17%, 11% und 6%, und der bestehende Satz von 13% wird storniert. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erdgas werden der Mehrwertsteuer in Höhe von 11% anstatt der derzeitigen 13% unterliegen.

 

Mehrere kleine Unternehmen mit niedrigen Gewinnen können CIT-Begünstigung genießen

Die Qualifikationsschwelle für steuerliche Anreize für kleine Unternehmen mit niedrigen Gewinnen wird von jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von CNY 300.000 auf CNY 500.000 erhöht. Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2019 werden die Einnahmen der Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, zu 50% in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen und mit dem begünstigten CIT-Steuersatz von 20% besteuert.

 

Superabzug für F&E-Aktivitäten erhöht

Der Superabzug (Zusatzabzug) für F&E-Aktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen wird von 50% auf 75% der F&E-Aufwendungen für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2019 erhöht.

 

Abzugsfähigkeit der kommerziellen Krankenversicherungsprämien

Ab dem 1. Juli 2017 werden Zahlungen von kommerziellen Krankenversicherungsprämien jährlich bis zu CNY 2.400 landesweit für Einkommensteuerzwecke abzugsfähig.

 

Übergangszeitraum für grenzüberschreitendes E-Commerce verlängert

China hat die neuen Steuerregelungen für Einzelhandel der importierten Waren im Rahmen des grenzüberschreitenden E-Commerce seit dem 8. April 2016 umgesetzt. Um die reibungslose Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce zu fördern, genehmigte das chinesische Finanzministerium die Verlängerung des Übergangszeitraums für Anpassung der Einfuhrkontrollmaßnahmen für Einzelhändler des grenzüberschreitenden E-Commerce bis zum 31. Dezember 2017.​

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Vivian Yao

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