Große Reform Chinesischer Outbound Investitionen

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​Mit der durch die chinesische Regierung geförderten Strategien „Going-Out” und der „Belt and Road Initiative” konzentrieren sich zahlreiche chinesische Unternehmen heute auf Outbound Investitionen. Die Anforderungen zur Errichtung eines umfassenden Verwaltungssystems haben sich damit gesteigert. Am 3. November 2017 hat die „National Development and Reform Commission” (nachfolgend als „NDRC”) den Entwurf für die „Administrative Measures for Outbound Investment by Enterprises” (nachfolgend als „New Measures”) für öffentliche Kommentare publiziert.

Seit November 2016 intensivieren die auf Staatsebene zuständigen Überwachungsbehörden die Überprüfung ausländischer Investitionen. Durch Kontrollen des Wahrheitsgehaltes und der Gesetzeskonformität sollen die Risiken von Outbound Investments verringert werden. Vor diesem Hintergrund hat NDRC den neuen Gesetzentwurf von „New Measures” dem Staatsrat vorgelegt. Die „New Measures” zielen darauf ab, chinesischen Investoren ein öffentliches, transparentes sowie durchdachtes System zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen allgemeine Beratungsleistungen sowie die Einführung von Kontrollinstanzen bzw. -werkzeugen für Outbound-Investitionen definiert werden. Auf diese Weise soll die angemessene Entwicklung chinesischer Auslandsinvestitionen gefördert werden.

 

Aufhebung des „Road Pass” Systems

Laut Artikel 10 des „Administrative Measures for the Verification and Approval and Record-Filing of Outbound Investment Projects” (nachfolgend als „NDRC 2014 Rules”) ist bei Investitionen ab einer Investitionssumme von USD 300 Mio. ein sogenannter „Projektinformations-Report der NDRC” einzureichen, bevor die eigentliche Investitionstätigkeit ausgeübt werden kann.

Dieses System wurde eingeführt, um die Leichtfertigkeit chinesischer Unternehmen bei ausländischen Investitionen zu minimieren. Gleichzeitig sollen unerfahrene chinesische Unternehmen bei ausländischen Investitionsprojekten geschützt werden. Ein weiterer Aspekt des Systems ist die Vermeidung möglicher gegenseitiger Überbietungen chinesischer Unternehmen. In der Praxis bedeutet das jedoch Wettbewerbsnachtteile für die chinesischen Investoren: sie stehen häufig in Konkurrenz mit potenziellen Käufern aus anderen Ländern, die sich für dasselbe Kaufobjekt interessieren. Durch die Meldepflicht „Road Pass” sehen sich chinesische Unternehmen in diesem Wettbewerbsumfeld, vor allem in Bieterverfahren, von der eigenen Gesetzgebung, benachteiligt.

Die New Measures heben den Road Pass auf, so dass chinesische Investoren von der Berichtspflicht im Vorstadium der Transaktion entlastet werden können. Nach den New Measures dürfte der chinesische Investor nun sich zuerst auf die „Road” machen, und je nach konkreter Situation der Transaktion sich einen „Pass” holen, wenn es überhaupt notwendig sein sollte. Dieser Schritt der „NDRC” wird als weiterer großer Fortschritt bzgl. „Deregulierung und Dezentralisierung” angesehen.


Anwendungsbereich der „New Measures”

Die New Measures erweitern den Anwendungsbereich der „NDRC 2014 Rules”. Die „NDRC 2014 Rules” sind nur auf Investitionen anzuwenden, die von juristischen Personen aus China durchgeführt werden. Als Erweiterung finden die „New Measures” Anwendung bei Investitionen von ausländischen Unternehmen, deren tatsächliche Inhaber entweder juristische Personen oder natürliche Personen aus China sind. Betroffen von dieser Erweiterung sind Transaktionen, die durch Offshore Special Purpose Vehicle strukturiert aber letztendlich von der chinesischen Seite gehalten werden.

 

Erleichterung der Registrierungs- und Anmeldeverfahren

Auf Basis von Art. 25 der „NDRC 2014 Rules”, ist der chinesische Investor verpflichtet, die Genehmigung der zuständigen Behörden einzuholen, bevor er den „endgültig” bindenden Vertrag eingeht.

Um der Geschäftspraxis des internationalen M&A Marktes zu entsprechen, wurde in den „New Measures” die Genehmigungsvorschrift so abgeändert, dass diese keine aufschiebende Wirkung, sondern als Vollzugsbedingung gilt. Der Investor hat dadurch die Möglichkeit, bereits vor der abschließenden Genehmigung den Kaufvertrag abzuschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Investitionen auf keine sensiblen Länder/Regionen oder Industrien bezieht.  
 
Gemäß der aktuellen Regelung ist der Antrag für genehmigungspflichtige Vorhaben bei der Provinzbehörde einzureichen, die den Antrag an die „NDRC” weiterleitet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass derartige Weiterleitungen, insbesondere ab einer Distriktbehörde, zu Verzögerungen beim Genehmigungserhalt führen.

Um das Vorgehen und damit mögliche Zeitverzögerungen zu minimieren, wird in den „New Measures” festgelegt, dass lokale Unternehmen ihre Genehmigungsanträge direkt bei der „NDRC” einreichen können. Das erleichtert nicht nur das Anmeldeverfahren enorm, sondern ermöglicht zudem eine bessere Einschätzung der Zeitspanne zwischen Antragsstellung und Genehmigungserhalt.


Überwachungsfunktion der „NDRC” auf den gesamten Investitionsablauf

Die „New Measures” haben die Vorschriften vor allem auf den Bereich der Registrierung einer geplanten Investition geändert.

Sind Änderungen der Investition durch den Investor absehbar, so ist diese der „NDRC” zu melden, und der gesamte Ablauf der Investitionen wird durch „NDRC” überwacht. Den „New Measures” nach verpflichtet sich der Investor, die Änderung der Durchführung zu melden, wenn:
  • Ein neuer Investor eintritt oder ausscheidet, oder der Anteil der jeweiligen Investoren sich erheblich verändert;
  • Der Investitionsort sich ändert;
  • Der Umfang sowie der Inhalt der Investition sich erheblich ändert;
  • sich die Summe der chinesischen Investition um mehr als 20 % der registrierten und genehmigten Summe verändert, oder die veränderte Summe mehr als USD 100 Mio. beträgt.


Unsere Einschätzung

Obwohl die „Administrative Measures for Outbound Investment by Enterprises” noch nicht in Kraft sind, hat diese neue Regelung das Potenzial die aktuellen Prozesse bei chinesischen Outbound Investitionen zu optimieren. Unserer Einschätzung nach bieten die neuen Regelungen den chinesischen Investoren bei Auslandsinvestitionen umfangreiche Flexibilität. Zugleich erhöht sie auch die Transaktionsgeschwindigkeit und verstärkt die Kompetenz chinesischer Investoren am internationalen M&A Markt.

 

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Jiawei Wang, LL.M.

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