Umfang der F&E-Ausgaben für Superabzug ist weiter verdeutlicht

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​Als Steueranreiz für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten („F&E”) chinesischer Unternehmen können qualifizierte F&E-Ausgaben während eines Steuerjahres mit einem 50 %igen Superabzug vom steuerbaren Einkommen der chinesischen Körperschaftsteuer („CIT”) abgezogen werden. In der Praxis können unterschiedliche Steuerbehörden unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der qualifizierten F&E-Ausgaben für den Superabzug haben. Im November 2017 hat die chinesische staatliche Steuerverwaltung („SAT”) zur weiteren Verdeutlichung des Umfangs die Bekanntmachung Nr. 40 veröffentlicht.

Die Bekanntmachung erweiterte den Umfang der qualifizierten F&E-Personalkosten, zu denen die Kosten für Sozialversicherungen, anteilsbasierter Leistungsanreiz und die für entsandte Arbeiter anfallenden Kosten gehören. Unter diesem Umstand kann ein Unternehmen die Arbeitskosten an die Versandfirma zahlen und muss nicht direkte Lohnzahlungen an die entsandten Arbeiter leisten.

Sollten Unternehmen während der F&E-Aktivitäten produzierte Produkte in späteren Steuerjahren verkaufen, so hat die Bekanntmachung deutlich gemacht, dass nur die Materialkosten zur Abschreibung der qualifizierten Ausgaben verwendet werden sollen und, aus Gründen der einfacheren Umsetzung, die Abschreibung im Steuerjahr erfolgen kann, in welchem die Produkte verkauft wurden, anstatt rückwirkend Anpassungen vorzunehmen.

Geförderte Branchen wie IT, Maschinen-, Fahrzeugherstellung und Herstellung von biologischen Arzneimitteln können zur CIT-Kalkulation eine beschleunigte Abschreibung des Anlagevermögens genießen, was dazu führt, dass die steuerlich absetzbaren Abschreibungen von den buchhalterischen Abschreibungen abweichen. Nach alter Vorschrift wurden die niedrigeren Abschreibungen als Grundlage bei Berechnung des Superabzugs verwendet. Die Bekanntmachung hat diesen Vergleich aufgehoben und festgesetzt, dass der Superabzug auf den steuerlich absetzbaren Abschreibungen, d.h. die beschleunigten Abschreibungskosten, basiert, ohne die Buchhaltungsbehandlungen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten.

Die Bekanntmachung spezifiziert auch den Umfang von sonstigen relevanten Aufwendungen, die 10 % der gesamten qualifizierten F&E-Ausgaben nicht übersteigen sollten, darunter Ausgaben für Bücher, Übersetzung, Versicherungen, Bewertung und Registrierung von geistigem Eigentum usw. Insbesondere sind die zusätzlichen Renten- und Krankenversicherungen sowie das Wohl der Mitarbeiter inbegriffen.

Weitere Sachverhalte werden ebenfalls klargestellt. Aufgrund ermutigender anstatt ergebnisorientierter Gründe sind F&E-Ausgaben für gescheiterte Projekte auch für Superabzug qualifiziert. Für ausgelagerte F&E-Tätigkeiten ist festgelegt, dass die Berechnungsgrundlage die vom beauftragenden Unternehmen insgesamt geleistete Zahlung sein sollte und der Empfänger die Liste der insgesamt entstandenen Kosten erstellen sollte und in keinem Fall einen Superabzug genießen soll.

Die Bekanntmachung gilt für die jährliche CIT-Erklärung ab 2017. Unternehmen können gegebenenfalls auch rückwirkende Superabzüge genießen.

 

Unsere Ansicht

Die Bekanntmachung erweitert generell den Umfang der qualifizierten F&E-Ausgaben für Superabzug und vereinfacht gleichzeitig die steuerliche Praxis. Dennoch gibt es immer noch Dokumentationsanforderungen, die von den Unternehmen zur Kenntnis genommen werden sollten. Wenn beispielsweise Mitarbeiter oder die Nutzung von Vermögenswerten sowohl in F&E- als auch in Nicht-F&E-Aktivitäten involviert sind, sollten entsprechende Unterlagen über Arbeitszeiten detailliert erstellt und die Kosten zwischen F&E- und Nicht-F&E-Aktivitäten angemessen aufgeteilt werden. Andernfalls werden möglicherweise alle zugehörigen Ausgaben nicht in der Grundlage des Superabzugs berücksichtigt.

 

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Monica Chen

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