China: Einführung einer verpflichtenden Umwelthaftpflichtversicherung

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zuletzt aktualisiert am 29. Januar 2018
 

Die Umweltsteuer ist seit knapp einem Monat in Kraft, da folgt schon der nächste Streich seitens der chinesischen Regierung. So ist geplant, das neben der neuen Umweltsteuer  schadstoffintensive Unternehmen in Zukunft   eine Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Entwurf der entsprechenden Regelungen hat im Sommer 2017 das öffentliche Anhörungsverfahren durchlaufen, ein Inkrafttreten bedarf aber noch der Zustimmung des chinesischen Staatsrats. Der Entwurf der Regelungen sieht neben den versicherungspflichtigen Unternehmen den Mindestinhalt der Umwelthaftpflichtversicherung vor sowie Sanktionen für den Verstoß gegen die Versicherungspflicht vor.

 

Hintergrund

Nach unterschiedlichen Quellen sollen Umweltschäden mittlerweile bis zu 3% des chinesischen BIPs der VR China aufzehren. Zudem nimmt die Häufigkeit der  Proteste in der Bevölkerung zu. Vor diesem Hintergrund nimmt die chinesische Regierung Verursacher und Versicherer vermehrt in die Verantwortung. Bereits 2013 mussten einige tausend Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojekts auf Grundlage der sogenannten Guiding Opinions on Pilot Scheme for Compulsory Environmental Pollution Liability Insurance eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen. Zwei Jahre später wurde eine solche Versicherung als Empfehlung im neuen chinesischen Umweltschutzgesetz festgehalten. Schließlich haben die chinesische Versicherungsaufsichtsbehörde (CIRC) und das chinesische Umweltministerium (MEP) den Entwurf am 9. Juni 2017 nebst den entsprechenden Regelungen vorgestellt.

 

Inhalt des Regelungsentwurfs

Der Entwurf der neuen Regelungen, den sogenannten Compulsory Environmental Pollution Insurance Rules, sieht vor, dass chinesische Unternehmen in bestimmten Sektoren eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einem vorgeschriebenen Umfang abschließen müssen. Versicherer auf der anderen Seite dürfen den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages nicht ohne gewichtigen Grund ablehnen.

 

Betroffene Unternehmen

Der Regelungsentwurf zielt auf Unternehmen ab, deren Produktion mit einem hohen Risiko an Umweltverschmutzung verbunden ist. Dazu werden acht Produktionsarten spezifiziert, insbesondere in den Bereichen Erdöl- und Erdgasgewinnung, Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Herstellung oder Verarbeitung gefährlicher chemischer Produkte oder im Bereich der Herstellung von Medikamenten oder deren Komponenten. Die Regelung soll aber auch für Unternehmen gelten, die seit 2005 an einer erheblichen Umweltverschmutzung beteiligt waren.

 

Umfang der Versicherung

Der Versicherungsvertrag soll persönliche Verletzungen sowie Eigentumsverluste Dritter, ökologische Schäden und Kosten von Notfalldiensten und Umweltsanierungen abdecken. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Naturkatastrophen sowie vorsätzliche oder illegale Umweltverschmutzung. Die Versicherungsprämien sollen standardisiert werden und der Genehmigung der CIRC unterliegen.

 

Im Versicherungsvertrag soll festgehalten werden, dass das versicherte Unternehmen Umweltschutzmaßnahmen für Notfälle einführt. Individuelle Berichte zur Einschätzung des Umweltrisikos sollen wiederum von dem Versicherungsunternehmen erstellt und dem Versicherungsvertrag angehängt werden. Die Versicherungsverträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr geschlossen werden.

 

Anmeldung und Verstoß

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Versicherer das zuständige Umweltamt über den Abschluss der Versicherung informiert, zum Beispiel das Einreichen des Versicherungsvertrags. Hat ein von der Regelung betroffenes Unternehmen die Umwelthaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen, kann das zuständige Umweltamt ein Bußgeld in Höhe von RMB 30.000 verhängen und den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags verlangen.

 

Ausblick

Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, steht derzeit nicht fest. Allerdings ist vor dem Hintergrund des immer höheren Stellenwertes des Umweltschutzes in der VR China davon auszugehen, dass die Umwelthaftversicherung kurzfristig eingeführt wird. Unternehmen, die möglicherweise von der Versicherung betroffen sind, sollten sich frühzeitig über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung informieren. Dabei muss die Haftpflichtversicherung nicht nur eine Bürde darstellen, sondern bietet den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich ausreichend gegen eine mögliche Haftung zu versichern. Daher sollten auch Unternehmen, die nicht zum Abschluss der neuen Versicherung verpflichtet sind, prüfen, ob es im Hinblick auf die von ihnen ausgehenden Risiken sinnvoll ist, freiwillig eine Umweltversicherung abzuschließen. Durch das im Jahr 2015 in Kraft getretene Umweltschutzgesetz der VR China hat sich die Haftung für Umweltschäden wesentlich verschärft, unabhängig davon ob ein Unternehmen als besonders gefährlich gilt oder nicht. Hierbei ist auch zu beachten, dass insbesondere internationale Versicherungsunternehmen schon seit langen Umweltversicherungen anbieten und über die entsprechenden Versicherungspakete verfügen.

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Sebastian Wiendieck

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