Vereinfachter Gründungsprozess für ausländisch investierte Unternehmen in China

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​Am 17. Mai 2018 veröffentlichte das Generalsekretariat des Staatrates ein Rundschreiben über die Kürzung der notwendigen Zeit zur Gründung eines Unternehmens (von jetzt an einfach „Rundschreiben”), um die im Moment benötigte Gründungszeit mehr als zu halbieren. Zum Ende des Jahres soll der momentane Durchschnitt von 20 Arbeitstagen für eine Unternehmensgründung in großen Städten auf bis zu 8,5 Arbeitstage reduziert werden. Für andere Städte wird dieser Wert bis zur ersten Hälfte des Jahres 2019 angestrebt.

 

Hintergrund

Bis Oktober 2016 waren Gründungen und Änderungen für ausländisch investierte Unternehmen 2 wesentlichen Prozeduren unterlegen, nämlich dem Genehmigungs- und Registrierungsprozess. Während des Genehmigungsprozesses verlangt die Genehmigungsbehörde die Einreichung einer Reihe von Antragsdokumenten wie Antragsschreiben, Machbarkeitsstudie, Gesellschaftssatzung und relevante Beschlüsse usw.; Nach Erhalt des Genehmigungszertifikats soll das Unternehmen weitere verschiedene Antragsdokumente an die zuständige Registrierungsbehörde einreichen, um die Ausstellung einer neuen Geschäftslizenz zu beantragen. Diese 2 Schritte einer Firmengründung dauern in der Regel zwischen 2-3 Monaten.


Seit Oktober 2016 hat die chinesische Regierung den Genehmigungsprozess durch das Record-Filing ersetzt, um ausländisch investierte Unternehmen, die nicht besonderen Administrationsmaßnahmen unterliegen, zu gründen. Die erforderlichen Dokumente für das Record-Filing werden i.d.R. online hochgeladen, was vor oder nach dem Registrierungsprozess vorgenommen werden kann. Durch das Record-Filing bedarf es immer noch zweier Schritte, um eine Firma zu gründen, jedoch hat sich der Zeitaufwand um ca. einen Monat verkürzt. Bitte beachten Sie, für Unternehmen mit besonderen Verwaltungsvorschriften nach dem Lenkungskatalog für Ausländische Investitionen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.


Im Februar 2018 hat das Ministry of Commerce and State Administration of Industry and Commerce (AIC) in Beijing die Einführung des „One Window, One Form-Konzepts” bekannt gegeben, dass bis Ende Juni 2018 das Record-Filing und die Registrierung bei nur einer Behörde des Industrie und Handelsamts ermöglicht.

 

Maßnahmen

Das Rundschreiben vom 17. Mai 2018 betont die folgenden Maßnahmen zur Vereinfachung des Firmengründungsprozesses:
  • Das „One Window, One Form-Konzept” wird eingeführt. Es ermöglicht die Einholung aller notwendigen Lizenzen und Genehmigungen bei einer zuständigen Behörde.
  • Einführung einer Online-Registrierung ohne Namenvorregistrierung eines Unternehmens sofern kein besonderer Fall vorliegt. Die Registrierungsformulare werden vereinfacht und die notwendige Bearbeitungszeit wird auf fünf Arbeitstage reduziert.
  • Die Stempelanfertigung des Unternehmens soll innerhalb des „Integration aller Zertifikate”-Prozesses implementiert werden und die Abteilung, welche die Stempel anfertigt, soll die Stempel innerhalb von einem Arbeitstag anfertigen und die Archivierung mit dem Lokalen Büro für öffentliche Sicherheit abschließen.
  • Zudem soll der Rechnungsantragsprozess verbessert und verkürzt werden. Die Antragsdauer für neu gegründete Unternehmen soll auf 2 Tage reduziert werden.
  • Das Zertifikat zur Registrierung der Sozialversicherung wird aufgehoben und die Verwaltung auf Basis des einheitlichen Sozialkredit-Codes durchgeführt.
 

Fazit

Anhand unserer bisherigen Erfahrung bei Firmengründungen in China, sind die neuen Regeln noch nicht landesweit vollständig eingeführt worden. 


Die Behörden in Shanghai und der Jiangsu Provinz sind immer noch in der Umwandlungsphase und haben noch nicht das „One Window, One Form-Konzept” eingeführt. In Shenzhen hingegen sind die neuen Verwaltungsvorschriften bereits vollständig eingeführt. Es ist daher zu empfehlen, dass Unternehmen vor der Gründung mit den entsprechenden Behörden in Kontakt treten, um eine möglichst effiziente Registrierung zu gewährleisten.

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Li Wang, LL.M.

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