Wenn der Jobverlust zum Steuerrisiko wird

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Kürzlich führte ein Gerichtsfall, der die Behandlung der individuellen Einkommensteuer betraf, zu regen Diskussionen in China. Im verhandelten Fall zahlte eine Firma in Shanghai einem ehemaligen Mitarbeiter, dessen befristeter Arbeitsvertrag beendet wurde, eine Entschädigung. Gemäß dem chinesischen Arbeitsvertragsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem ausscheidenden Arbeitnehmer eine gesetzlich festgelegte Entschädigung anzubieten, sofern dessen befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und dieser nicht zu den aktuellen Konditionen erneuert wird und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Diese Entschädigung berechnet sich auf Basis des aktuellen Gehaltsniveaus sowie der Länge der Betriebszugehörigkeit im Unternehmen des Arbeitnehmers.


Die steuerliche Regelung bei Abfindungszahlung sieht vor, dass Zahlungen bis zum Dreifachen des lokalen Jahresdurchschnittslohns des Vorjahres von der chinesischen Einkommensteuer befreit sind („steuerbefreiter Betrag”). Nur der Anteil, der die Basis übersteigt wird als Steuersubjekt für die Einkommensteuer in Betracht gezogen. Der Durchschnittslohn für Shanghai beträgt für das aktuelle Jahr 315.528 RMB, die einem Arbeitnehmer einkommensteuerfrei angeboten werden können.

 

Die Entschädigung im oben aufgeführten Gerichtsfall ist unter dem steuerbefreiten Betrag. Wurde die Entschädigung einkommensteuerfrei gezahlt? Die Antwort lautet NEIN. Der Kläger hat im geschilderten Gerichtsfall drei Mal Einspruch gegen die Beurteilung der Steuerbehörde eingelegt, mit unverändertem Ergebnis.


Es scheint sich um ein unfaires Urteil zu handeln, welches jedoch durch die Steuerbehörde gerechtfertigt wurde. Gemäß den einschlägigen Steuervorschriften ist eine Abfindung bei Entlassung, für die eine steuerliche Vorzugsbehandlung gilt, als Entschädigung für die Auflösung eines Arbeitsvertrags definiert. Mit Blick auf das Arbeitsvertragsrecht zählt die Beendigung eines befristeten und auslaufenden Arbeitsvertrags nicht zu den Szenarien, in denen ein Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Daher wird die Entschädigung für die Beendigung eines befristeten und auslaufenden nicht als Entlassungsabfindung definiert, die einer steuerliche Begünstigung unterliegt. Daraus folgt, dass für die Beendigung eines befristeten, auslaufenden Arbeitsvertrages gezahlte Entschädigungen/Abfindungen als reguläres Einkommen gelten und vollumfänglich der chinesischen Einkommensteuer unterliegen.


Ob sinnvoll oder nicht, das Urteil zeigt deutlichen, wie Entschädigungszahlungen für die Beendigung eines Arbeitsvertrages steuerlich behandelt werden. Für den Arbeitgeber ist die IIT in diesem Fall nicht relevant, kann jedoch einen substanziellen Einfluss auf die persönliche Steuerbelastung des Arbeitnehmers haben.
Mit Blick auf das Humankapital und Employer Branding existieren verschiedene Optionen, um die persönliche Steuerlast im solchen Fall zu optimieren. Hierzu sind sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen, um beispielsweise auch Schäden an der Arbeitgebermarke zu vermeiden.

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

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