Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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Körperschaftsteuer: Steuervergünstigung für die Weiterentwicklung Westchinas werden fortgesetzt

Vor Kurzem hat  die SAT zusammen mit anderen relevanten Abteilungen einen Erlass veröffentlicht, um die Steuervorteile für die Weiterentwicklung Westchinas fortzusetzen. Vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2030 wird für Unternehmen, die in der Region Westchina gründen und hauptsächlich in den geförderten Industrien tätig sind, ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent gewährt. Laut dem neuen Erlass wird der erforderliche Anteil für Umsätze im Bereich der geförderten Industrien von 70 Prozent auf 60 Prozent des gesamten Unternehmensumsatzes gesenkt.

VAT-Vorteile für KMU werden verlängert

Kürzlich hat die SAT eine Bekanntmachung veröffentlicht, um den Zeitraum der Steuervergünstigungen für VAT-Kleinunternehmen zu verlängern. Der aktualisierte Umsatzsteuervorteil besteht darin, dass vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 VAT-Kleinunternehmen in der Provinz Hubei von der VAT befreit und der Steuersatz für VAT-Kleinunternehmen in anderen Regionen auf 1 Prozent gesenkt wird.

Neue Antragsregelung für die chinesische „Green Card”

China hat den Entwurf mit den Vorschriften zur Verwaltung des dauerhaften Wohnsitzes von Ausländern (2020) zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Nach der neuen Regelung sollen Ausländer chinesische Green Card beantragen können, wenn sie:
  • vier aufeinanderfolgende Jahre in China gearbeitet haben, wobei der kumulierte Aufenthalt in China nicht weniger als zwei Jahre beträgt, mit einem Jahresgehaltseinkommen von nicht weniger als dem Sechsfachen des lokalen Durchschnittslohns des Vorjahres (etwa RMB 460.000 in Guangzhou, RMB 600.000 in Shanghai und RMB 570.000 in Peking für 2020) und über entsprechende Steuerunterlagen verfügen; oder
  • acht aufeinanderfolgende Jahre in China gearbeitet haben, wobei der kumulierte Aufenthalt in China nicht weniger als vier Jahre beträgt, mit einem Jahresgehaltseinkommen von nicht weniger als dem Dreifachen des lokalen Durchschnittslohns des Vorjahres (etwa RMB 230.000 in Guangzhou, RMB 300.000 in Shanghai und RMB 285.000 in Peking für 2020) und über entsprechende Steuerunterlagen verfügen; oder
  • einen Ehepartner haben, der chinesischer Staatsbürger oder Ausländer mit chinesischer Green Card ist und mit dem Ehepartner nach der Eheschließung fünf Jahre lang in China gelebt und sich kumuliert nicht weniger als neun Monaten pro Jahr in China aufhalten hat.

China nimmt das Zivilgesetzbuch an

Am 28. Mai 2020 wurde auf der dritten Sitzung des 13. Nationalen Volkskongresses das chinesische Zivilgesetzbuch verabschiedet, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

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