Steuerliche Aktualisierung für 2022

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Da das Jahresende näher rückt, möchten wir einen Blick auf einige mögliche Änderungen bei den Steuervorschriften für das kommende Jahr 2022 werfen. Durch das Auslaufen oder die Aktualisierung einiger Steuervorteile könnte es zu erhebliche Auswirkungen für Unternehmen auf die persönliche Einkommensteuer (Individual Income Tax - IIT), die Körperschaftsteuer („Corporate Income Tax - CIT) und die Mehrwertsteuer („Value Added Tax - VAT) kommen. Folgende Änderungen könnten 2022 eine entscheidende Rolle spielen:

Ende der Übergangsfrist für bestimmte IIT-Behandlungen

Die chinesische staatliche Steuerverwaltung hatte im Jahr 2018 angekündigt, dass bestimmte IIT-Regelungen nach einer Übergangszeit von drei Jahren (2019 bis 2021) abgeschafft und somit ab 2022 nicht mehr gültig sein werden. Zu diesen Regelungen gehören:

(a) die bevorzugte IIT-Behandlung der einmaligen Jahresprämie;
(b) die IIT-Befreiung von Zulagen für Wohnung, Kindererziehung und Sprachkurse, die ausländischen Arbeitnehmern in China gewährt werden;
(c) die bevorzugte IIT-Behandlung aktienbasierter Anreize, die von börsennotierten Unternehmen gewährt werden.

Regelung (a) hätte großen Einfluss auf ganz China, da sie alle ansässigen Steuerzahler, ganz gleich ob chinesische oder ausländische Arbeitnehmer, betrifft. Ohne die Sonderbehandlung der Jahresprämie könnte die gesamte steuerliche Belastung von Löhnen und Gehältern noch höher sein als vor der IIT-Gesetzes-Reform2019.

Die Abschaffung der Regelung b) ist ein großes Anliegen für ausländische Arbeitnehmer in China, da viele Arbeitgeber die Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten als Vorbedingung für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer gewähren. Es ist zu beachten, dass nach der Abschaffung der Regelung, selbst wenn die Zuschüsse vom Arbeitgeber direkt als Unternehmensausgaben gehandhabt werden, die IIT-Verpflichtung für betreffende Arbeitnehmer weiterhin besteht.

Regelung (c) ist keine vollständige Abschaffung, sondern eine weitere Aktualisierung in 2022. Daher wird davon ausgegangen, dass die derzeitige Steuervergünstigung bis auf weiteres beibehalten wird.

Mögliche Änderungen der CIT-Vorteile zur Unterstützung von KMUs

Gemäß der 2021 geltenden Steuervergünstigungen kommen KMUs ab dem 1. Januar 2021 unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer ermäßigten Körperschaftsteuer:
  • Der Teil des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens unter 1 Mio. RMB unterliegt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 2,5 Prozent;
  • Der Teil des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens von mehr als 1 Mio. RMB aber weniger als 3 Mio. RMB unterliegt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent.

Bislang gibt es keine offizielle Ankündigung, den Steuersatz von 10 Prozent für steuerpflichtige Einkommen zwischen 1 bis 3 Mio. RMB über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern.

Mögliche Änderungen der VAT-Vorteile zur Unterstützung der VAT-Kleinunternehmen

Für VAT-Kleinunternehmen galt ab dem 1. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz:
  • VAT-Kleinunternehmen mit einem monatlichen steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 150.000 RMB sind bis zum 31. Dezember 2022 von der Mehrwertsteuer befreit;
  • Für VAT-Kleinunternehmen gilt bis zum 31. Dezember 2021 ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 1 Prozent (statt 3 Prozent), der in ganz China einheitlich ist.

Bislang gibt es keine offizielle Ankündigung, den Mehrwertsteuersatz von 1 Prozent für VAT-Kleinunternehmen nach dem 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Es wird davon ausgegangen, dass diese vorübergehenden Steuererleichterungen zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die stark von der Covid-19-Krise betroffen waren, auslaufen, sofern sich die wirtschaftliche Lage in China wieder normalisiert.

Hinsichtlich der erheblichen steuerlichen Belastungen, insbesondere mit Auswirkungen auf in China tätige ausländische Arbeitnehmer, gibt es bisher keine Neuigkeiten seitens der chinesischen Steuerbehörde. Wir werden dies aber weiter verfolgen und bei entsprechenden Informationen diese natürlich mit Ihnen teilen.

Wir empfehlen allen Steuerzahlern in China, sich auf mögliche Änderungen in 2022 vorzubereiten und den Geschäftsplan und die Prognosen entsprechend zu gestalten.

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