IIT-Jahressteuererklärung 2021 beginnt am 1. März 2022

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Die jährliche persönliche Einkommensteuererklärung („IIT-Jahressteuererklärung“) für das Jahr 2021 beginnt am 1. März 2022 und ist am 30. Juni 2022 fällig. Aufgrund unserer Erfahrungen mit der IIT-Jahressteuererklärung in den letzten beiden Jahren empfehlen wir den Steuerpflichtigen in China, bei der dritten IIT-Jahressteuererklärung seit der Reform des IIT-Gesetzes in China die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Wenn Sie individuelle Einkünfte aus zwei Quellen in China erhalten, die in die Kategorien von Gehaltseinkünften, Einkünften aus selbständiger Arbeit, Lizenzeinnahmen und Autorenvergütungen fallen, sollten Sie diese Einkünfte in einer konsolidierten Erklärung zusammenfassen und die Einkommensteuer mittels der der Jahressteuererklärung neu berechnen.
  2. Chinesische Steueransässige, die in China zur weltweiten Einkommenssteuer verpflichtet sind, sollten alle im Ausland erzielten Einkünfte im Zeitraum der IIT-Jahressteuererklärung ebenfalls melden. Dabei sind mögliche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und dem Ausland zu beachten, wenn es um Steuergutschriften und Steuerbefreiungen geht.
  3. Bei ausländischen Arbeitnehmern, die in China arbeiten, ist besonders zu beachten, dass alle steuerbefreiten Leistungen wie Mietzuschüsse oder Zuschüsse für die Ausbildung von Kindern in der IIT-Jahressteuererklärung als steuerbefreites Arbeitseinkommen angegeben werden sollten, auch wenn sie direkt von den chinesischen Arbeitgebern gezahlt werden. In diesem Fall sollten die ausländischen Arbeitnehmer bei ihrer IIT-Berechnung keine zusätzlichen Freibeträge mehr anwenden, z. B. für Elternfürsorge usw..

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