Lockdown in Shanghai: Wiederaufnahme des Betriebs für Industrieunternehmen

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veröffentlicht am 16. Mai 2022 | Lesedauer ca. 6 Minuten

Der seit Wochen anhaltende Stillstand  der Wirtschaft und Gesellschaft in Shanghai hat bereits erhebliche negative Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen gebracht (lokal, national sowie international). Neben Shanghai befinden sich zahlreiche andere Städte Chinas in einem Lockdown unterschiedlichen Ausmaßes, doch wegen der herausragenden Bedeutung Shanghais für die chinesische wie auch globale Wirtschaft steht die Lage in der 26-Millionstadt in besonderem Fokus. Die Lokalregierung der ostchinesischen Wirtschafts- und Finanzmetropole hat bereits durch verschiedene Notfallmaßnahmen versucht, Schaden von betroffenen Unternehmen so gut es geht abzuwenden. Der langfristige Nutzen dieser Maßnahmen bleibt jedoch abzuwarten.

In den vergangenen Tagen konnte laut offiziellen Zahlen ein sukzessiver Rückgang der Neuinfektionen festgestellt werden. In diesem Zuge hat die Regierung begonnen, qualifizierten Unternehmen unter strengen Voraussetzungen die Wiederaufnahme des Betriebs zu gestatten.

Veröffentlichung einer „White List“ zur Betriebswiederaufnahme

Eine Liste mit ausgewählten Unternehmen überwiegend aus Schlüsselindustrien wie der Halbleiter- und Automobilindustrie, dem Maschinenbau, der chemischen Industrie, dem Logistiksektor sowie die Biomedizin wurde bereits Mitte April von Shanghais Kommission für Wirtschaft und Digitalisierung veröffentlicht. Die Liste soll in zwei Phasen für zunächst 666 und anschließend weitere 1.188 Unternehmen gelten, wobei die erste Phase ein gutes Drittel ausländischer Unternehmen beinhaltet (247 Unternehmen). Für alle anderen Unternehmen, die nicht schon anfänglich auf der White List stehen, kann auf begründeten Antrag eine Erlaubnis der Betriebswiederaufnahme erteilt werden.

Richtlinien zur Betriebswiederaufnahme von Industrieunternehmen in Shanghai (2. Auflage)

Am 3.5.2022 hat die Regierung in Shanghai eine überarbeitete Version der zuerst am 16.4.2022 erlassenen „Richtlinien für die Betriebswiederaufnahme von Industrieunternehmen in Shanghai“ veröffentlicht, die neben einigen überarbeiteten Bestimmungen auch neue Regelungen enthält. Auf 26 Artikel aus 6 Bereichen verteilt werden Vorgaben vor allem hinsichtlich der Arbeitsorganisation und Epidemieprävention gemacht. Im Einzelnen gilt Folgendes:

Verteilung von Verantwortlichkeiten

Im Gegensatz zur ersten Version der Richtlinien, die sich ausschließlich an betroffene Unternehmen richtet, führt die neue Version „4-Parteien-Verantwortlichkeiten“ ein, nämlich neben Unternehmen auch Regierungen unterschiedlicher Ebenen, Regierungsabteilungen und Angestellte des Unternehmens. Die Hauptverantwortung von Unternehmen besteht in der Aufstellung eines umfassenden Konzeptes zur Risikovorsorge und dem Arbeitsschutz nach dem Grundsatz geschlossener Produktionskreisläufe („closed-loop“), welches der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorzulegen ist.

Zonung und klassifiziertes Management von Betriebsbereichen

Unternehmen müssen die Betriebsstätte in 4 verschiedene Zonen aufteilen (grün, blau, gelb, rot), die strikt voneinander getrennt werden und zwischen denen Personenbewegungen so gut wie möglich und praktikabel vermieden werden sollen. Die Aufteilung bestimmt sich nach dem Risikopotenzial der jeweiligen Zone:
  • Grün für den normalen Betriebsbereich
  • Blau als Beobachtungszone für neu angekommene Mitarbeiter
  • Gelb für nahe Kontakte ersten oder zweiten Grades und
  • Rot für infizierte Personen.
Zudem müssen Unternehmen für unterschiedliche Betriebsbereiche unterschiedliche Managementmaßnahmen vorbereiten. Die Klassifizierung soll nach Verkehrsbereichen (z.B. Ein- und Ausgänge, Lade- und Entladebereiche, Lager), Produktions- und Geschäftsbereiche (z.B. Werkstätte, Büro- und Meetingräume), Gesellschaftsräume (z.B. Kantine, Schlafräume, Fitnessräume), öffentliche sanitäre Einrichtungen (z.B. Toiletten und Waschräume, Abfallentsorgung) und sonstige öffentliche Flächen (wie Straßen, Wege und Außenflächen) erfolgen. Akribische Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sollen vor allem in Bereichen mit hohem Kontaktrisiko (wie etwa Durchgänge, Treppen, Fahrstühle, Toiletten usw.) regelmäßig durchgeführt werden. Unternehmen werden angehalten, sämtliche Meetings, Besprechungen usw. nach Möglichkeit online abzuhalten.

Personalmanagement

Besondere Vorkehrungen sollen für neue und rückkehrende Mitarbeiter getroffen werden. Diese sollen während einer anfänglichen „Ruhephase“ nicht nur physisch von anderen Mitarbeitern isoliert werden, sondern müssen auch zwei tägliche Covid-Tests absolvieren (morgens Antigentest, nachmittags Nukleinsäuretest). Für alle weiteren Mitarbeiter bestimmt sich die Art und Häufigkeit der Tests danach, in welchem Schutzgebiet (geschlossen, kontrolliert, überwacht) das Unternehmen liegt. Neu eingeführt wurde in der zweiten Auflage der Richtlinien die Pflicht des Arbeitgebers, nicht nur umfassende Maßnahmen zur Hygiene und Epidemiebekämpfung im Betrieb zu treffen, sondern auch zum Arbeitsschutz. Das Konzept zum Arbeitsschutz muss auch geplante Maßnahmen zur Schulung und dem Training der Mitarbeiter enthalten. Dies gilt nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften zwar ohnehin schon, ist aber aufgrund der tiefgreifenden Neustrukturierung der Betriebsabläufe geboten, da sich so auch neue Gefahren für Mitarbeiter ergeben können. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die neu eingefügte Bestimmung, wonach Unternehmen auch für die geistige Gesundheit ihrer Mitarbeiter Sorge tragen müssen, die sich aus der hohen Belastung aufgrund der aktuellen Notsituation ergibt.

Logistik und Lagerung 

Für alle von außerhalb in die Betriebsstätte gelangenden Materialien, Waren usw. sollen besondere Wege, Lagerstätten und Personal abgestellt werden. Alle Fahrer und Begleitpersonen in Lieferfahrzeugen des Unternehmens müssen neben allgemeinen Hygienemaßnahmen (Schutzmaske, Handschuhe, Desinfektion) nun auch stets einen Nachweis über einen negativen Nukleinsäuretest innerhalb der letzten 48 Stunden vorweisen können. Außerdem wurde eine Bestimmung ergänzt, wonach Unternehmen nun explizit verpflichtet sind, persönliche Schutzbekleidung zu sammeln und gesondert zu entsorgen.

Arbeitsschutz und Risikovorsorge

Vor Betriebsaufnahme müssen Unternehmen eine umfassende Risikoanalyse im Betrieb vornehmen, besonders kritische Bereiche und damit zusammenhängende Gefahren identifizieren und anschließend einen detaillierten Notfallplan mit konkreten Maßnahmen zur Risikobeseitigung erarbeiten. Es müssen außerdem hinreichend Vorkehrungen zum Arbeitsschutz  getroffen werden, damit trotz des hohen ökonomischen Drucks auf Unternehmen keine zusätzlichen Gefahren für Mitarbeiter geschaffen werden. Dies beinhaltet auch einen vernünftigen Schichtplan und ausreichend Ruhezeiten.

Leistungen für Unternehmen

Schließlich enthalten die überarbeiteten Richtlinien einen komplett neu eingefügten Teil, der sich mit Leistungen der jeweiligen Behörden an die betroffenen Unternehmen befasst. Alle Bezirke der Stadt müssen Informationen zu den Zuständigkeiten, den Voraussetzungen und dem Verfahren der Betriebswiederaufnahme veröffentlichen und Unternehmen aktiv auf dem Weg hin zur Wiederaufnahme anleiten.

Unternehmen, die die Voraussetzungen zur Betriebswiederaufnahme erfüllen, können bei der zuständigen Behörde ein entsprechendes digitales Zertifikat beantragen, welches noch nicht im Betrieb befindliche Mitarbeiter zusammen mit anderen Informationen und Unterlagen (ID, Arbeitsbestätigung, negativer Covidtest, u.a.) ihrem jeweiligen Nachbarschaftskomitee vorlegen können, um ihr Wohngebiet zur Arbeitswiederaufnahme verlassen zu dürfen. Die Richtlinien betonen daneben in sehr allgemeiner Form, dass besonders kleinen und mittleren Unternehmen Hilfestellung bei dem Verfahren geboten werden soll.
 
Eine weitere wichtige Neuerung ist die ausdrücklich aufgeführte Möglichkeit, bei der örtlich zuständigen Behörde einen digitalen Pass für provinzübergreifenden Warentransport zu beantragen. Im selben Atemzug drohen die Richtlinien jedoch mit (nicht näher bestimmten) Sanktionen und der Aufnahme in eine „Blacklist“ im Falle des Missbrauchs des Transportpasses.

Erstmalig wird für Mitarbeitern in Fabriken mit „closed-loop“-Management die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag des Unternehmens und unter Vorlage zweier negativer Covidtests in ihre Wohngebiete zurück zu kehren.

Bewertung und Empfehlungen

In der Praxis stellt es sich nach unserer Beobachtung für viele Unternehmen als überaus schwierig dar, den Antrag auf Betriebswiederaufnahme bewilligt zu bekommen. Einer jüngst veröffentlichten Kurzumfrage der Deutschen Außenhandelskammer in China zufolge sehen ein Viertel der 460 befragten Unternehmen als Hauptprobleme ein langwieriges und kompliziertes Genehmigungsverfahren, schwer zu erfüllende Voraussetzungen oder als zu hoch empfundene Risiken bei der Betriebswiederaufnahme.

Zudem können selbst nach Betriebswiederaufnahme die meisten Unternehmen nur in stark eingeschränktem Umfang betrieben werden, nicht zuletzt auch wegen der nach wie vor unzureichenden Versorgung mit dringend benötigten Waren und Rohstoffen. Daher besteht die Hoffnung betroffener Unternehmen derzeit vor allem darin, dass bestehende Beschränkungen in der Lieferkette rasch abgebaut werden, um schnellstmöglich wieder zum Normalbetrieb übergehen zu können. Bis dahin sollten sich qualifizierte Unternehmen mit den verfügbaren Optionen vertraut machen, auch wenn dies gegenwärtig einen noch vergleichsweise stark eingeschränkten Betrieb bedeutet.

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