China: Steuerliche Vergünstigungen im Jahr 2023

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veröffentlicht am 15. Februar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Nachdem die chinesische Regierung die Pandemiebekämpfungsmaßnahmen Ende 2022 aufgehoben hat, beginnt sich die Wirtschaft allmählich zu erholen. Viele Unternehmen, die von der Epidemie schwer getroffen wurden, müssen nun dringend ihr Geschäft wieder aufbauen und erweitern. In solchen Fällen ist es für Unter­nehmen besonders wichtig, auf die bestehenden Steueranreize zu achten, um sie voll auszuschöpfen und eine optimierte Steuerstruktur auf gesetzeskonforme Weise zu erreichen. Für diejenigen Steuerzahler, die sich noch in der Post-Epidemie-Phase befinden, könnten steuerliche Anreize eine Möglichkeit sein, die Schwierigkeiten so schnell wie möglich zu überwinden und die negativen Auswirkungen der Epidemie zu lindern. Wir haben einige der typischen Steueranreize zusammengefasst, die für die betroffenen Steuerzahler die größte Aufmerksamkeit verdienen, einschließlich derjenigen, die für 2023 neu eingeführt wurden und derjenigen, die 2023 in Kraft bleiben werden (in Bezug auf und beschränkt auf die Umsatzsteuer, die Körper­schaftsteuer und die Einkommensteuer für natürliche Personen).

Umsatzsteuer („VAT”)

Mit der Einführung des Entwurfs des Umsatzsteuergesetzes steht dessen in Kraft treten im Jahr 2023 bevor. Gegenwärtig werden die meisten Vorzugsmaßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer bestimmten Steuerzahlern für einen bestimmten Zeitraum gewährt, um die Entwicklung bestimmter Branchen und die Tätigkeit kleiner Unternehmen mit geringer Rentabilität zu fördern.

Die bestehenden Umsatzsteuerregelungen sind besonders günstig für kleine VAT-Unternehmen, deren monatliche Umsätze unter 100.000 RMB vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind. In der Zwischenzeit wird das steuerpflichtige Einkommen, das bisher einem Steuersatz von 3 Prozent unterlag, mit einem reduzierten Satz von 1 Prozent belegt. Diese Regelung wird im Jahr 2023 vielen kleinen VAT-Unternehmen Vorteile bringen.

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 können Unternehmen im Dienstleistungssektor für Produktion ihre zu zahlende Umsatzsteuer um zusätzliche 5 Prozent der Vorsteuer des laufenden Steuerzeitraums abziehen, während Unternehmen im Dienstleistungssektor für Leben ihre zu zahlende Umsatzsteuer um zusätzliche 10 Prozent der Vorsteuer des laufenden Steuerzeitraums abziehen können.

Für unentgeltliche Darlehen zwischen verbundenen Parteien innerhalb einer Unternehmensgruppe gilt für solche Transaktionen bis zum 31. Dezember 2023 die Umsatzsteuerbefreiung. Die Verlängerung dieser Vorzugsbehandlung wird sich positiv auf die optimale Verwendung der Mittel der Unternehmensgruppe in China auswirken; aus Sicht der Körperschaftsteuer wird die Steuerbehörde keine besondere Steueranpassung vornehmen, solange die unentgeltliche Mittelvergabe nicht direkt oder indirekt zu einem Rückgang der Gesamtsteuereinnahmen des Staates führt.

Persönliche Einkommensteuer („IIT“)

Im Jahr 2023 wird die begünstigte IIT-Behandlung in Bezug auf Aktienanreize, die Steuerzahler von börsennotierten Unternehmen erhalten, bis zum 31. Dezember 2023 fortgesetzt, d.h. solche Aktienanreize können weiterhin separat besteuert werden und unterliegen den Steuersätzen, die in der Steuersatztabelle für das jährliche Gesamteinkommen festgelegt sind. Die Vorzugsregel der getrennten Besteuerung von einmaligen Jahresboni bleibt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Ausländische Steuerzahler, die als Steuerinländer eingestuft sind, können entweder die besonderen zusätzlichen Abzüge in Anspruch nehmen oder weiterhin die Steuerbefreiung für bestimmte Zulagen (einschließlich Zuschuss für Unterkunft, Zuschuss für Sprachkurse und Zuschuss für die Ausbildung der Kinder usw.) in Anspruch nehmen, da die entsprechenden Vorschriften bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurden.

Körperschaftsteuer („CIT“)

1. Erwerb von Anlagevermögen

Um Innovationen von steuerzahlenden Unternehmen zu fördern, gilt die steuerliche Vorzugsbehandlung für neu angeschaffte Ausrüstungen auch im Jahr 2023. Diese Regelung wird seit 2018 umgesetzt, wobei die von Unternehmen neu angeschafften Ausrüstungen und Geräte mit einem Stückpreis von weniger als 5 Mio. CNY bei den Kosten und Ausgaben für den laufenden Zeitraum pauschal berücksichtigt und bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in voller Höhe abgezogen werden können.

Allerdings ist hier anzumerken, dass mehrere präferenzielle CIT-Regelungen im Jahr 2023 auslaufen werden. So lief Ende 2022 beispielsweise die Regelung aus, wonach förderfähige kleine Unternehmen mit geringer Rentabilität („KMU“) sich freiwillig dafür entscheiden konnten, für neu erworbene Anlagen und Geräte im Jahr 2022 einen besonderen Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen vorzunehmen, der auf einem bestimmten Prozentsatz der Stückkosten basiert. In der Zwischenzeit ist auch eine andere Regelung, nach der neue Anlagen und Geräte, die von High New Technology Enterprises („HNTE“) im vierten Quartal 2022 angeschafft wurden, einmalig als Kosten und Ausgaben mit einem 100-prozentigen Superabzug im laufenden Zeitraum abgezogen werden können, nicht mehr wirksam.

2. Superabzug von Forschungs- und Entwicklungskosten („F&E”)

Im Jahr 2023 wird die bereits 2018 veröffentlichte Superabzugsregelung für F&E-Aufwendungen bis zum 31. Dezember 2023 beibehalten. Das heißt, dass die tatsächlichen F&E-Aufwendungen, die Unternehmen bei der Durchführung von F&E-Tätigkeiten entstehen und die keine immateriellen Vermögenswerte darstellen, aber in der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode ausgewiesen sind, vor der Körperschaftsteuer auf tatsächlicher Basis und mit weiteren 75 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten abgezogen werden können. F&E-Aufwendungen, die immaterielle Vermögenswerte darstellen, können vor der Körperschaftsteuer mit 175 Prozent der Kosten während des oben genannten Zeitraums abgeschrieben werden.

3. Kleine Unternehmen mit geringer Rentabilität

Für kleine Unternehmen mit geringer Rentabilität wird bis zum 31. Dezember 2024 der Anteil des zu versteuernden Jahreseinkommens der über 1 Mio. CNY liegt, aber 3 Mio. CNY nicht übersteigt, wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens auf 25 Prozent reduziert und einem reduzierten Steuersatz von 20 Prozent unterworfen.

Die in 2021 bis 2022 angewandte CIT-Regelung für kleine Unternehmen mit geringer Rentabilität, bei der ein ermäßigter Steuersatz von 12,5 Prozent für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens und ein Steuersatz von 20 Prozent für den Teil des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens unter 1 Million CNY galt, ist mit Ablauf des Jahres 2022 noch nicht verlängert worden.

Unsere Beobachtungen

Einige der starken Steueranreize, die im Jahr 2022 gewährt wurden, insbesondere die im vierten Quartal 2022 angekündigten, sind noch nicht verlängert worden. Wir gehen davon aus, dass die chinesischen Steuerbehörden in den kommenden Monaten je nach wirtschaftlicher Entwicklung und dem aktuellen Leitfaden der Regierung noch stärkere Anreize für bestimmte Branchen oder KMU gewähren werden. In der Zwischenzeit werden sich die chinesischen Steuerbehörden aus unserer Sicht darauf konzentrieren, Unternehmen durch Steuersenkungen bei der Wiederaufnahme ihrer Geschäftstätigkeit und Produktion zu unterstützen sowie F&E-Aktivitäten als auch Innovationen im Jahr 2023 zu fördern. Daher ist es wahrscheinlich, dass weitere Steuervergünstigungen gewährt werden, um die Entwicklung bestimmter Branchen und Sektoren zu unterstützen.

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