Neue Verwaltungsverordnung für steuerbezogene Dienstleistungen in China: Strengere Verwaltung für Steuerdienstleister ab Mai 2025

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Juni 2025 | Lesedauer ca. ​​3 Min​uten


Am 1. Mai 2025 trat in China die neue Verwaltungsverordnung für steuerbezogene  Fachdienstleistungen (Testversion) („涉税专业服务管理办法(试行)“) in Kraft. Die Reform, die von der chinesischen staatlichen Steuerbehörde initiiert wurde, zielt darauf ab, Transparenz, Compliance und digitale Kontrolle im Steuerdienst-leistungssektor zu stärken. Insbesondere internationale Unternehmen, die in China tätig sind, müssen sich auf verschärfte Anforderungen einstellen.

Hintergrund und Ziele der Reform

Die Neuregelung reagiert auf die zunehmend komplexen Anforderungen im globalen Steuerumfeld, darunter die wachsende Bedeutung grenzüberschreitender Transaktionen, die Digitalisierung der Abläufe von Geschäfts­transakt​ionen sowie höhere Compliance-Erwartungen internationaler Standards. Primäre Ziele der Reform sind die präventive Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für Steuerdienstleister und die Steigerung der Effizienz staatlicher Verwaltungsprozesse durch den Einsatz moderner Technologien.

Die fortschreitende Digitalisierung der chinesischen Steuerbehörden, die unter anderem auf KI-gestützte Analysen und Echtzeitdatenverarbeitung setzt, erfordert von Unternehmen und deren Beratern eine zeitnahe Anpassung interner Prozesse. Nur durch die Implementierung transparenter und technologisch optimierter Strukturen können Risiken im Zusammenhang mit behördlichen Prüfungen oder regulatorischen Sanktionen minimiert werden.

Kernänderungen im Überblick

1. Registrierungspflicht und Kreditbewertungssystem (TSC): Alle Steuerdienstleister, darunter Steuerberatungs­firmen, W​irtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien, Buchhaltungsagenturen, Steueragenturen, Finanzberatungsfirmen und andere Einrichtungen, die professionelle steuerliche Dienstleistungen anbieten, müssen sich bis Mai 2025 bei den Steuerbehörden registrieren lassen. Zusätzlich wird ein fünfstufiges Kreditbewertungssystem (Tax Service Credit, TSC) eingeführt, das die Zuverlässigkeit und Compliance von Dienstleistern bewertet. Das Rating – von TSC1 (niedrigste Stufe) bis TSC5 (höchste Stufe) – wird künftig öffentlich zugänglich sein auf der zentralen Plattform der chinesischen Steuerbehörden und soll Unternehmen die Auswahl vertrauenswürdiger Partner erleichtern.

2. Verschärfte Dokumentations- und Meldepflichten: Dienstleister sind verpflichtet, Arbeitsprotokolle, Mandantenaufträge und Berichte lückenlos zu archivieren. Für spezifische Leistungen wie Steuerprüfungen oder Compliance-Gutachten gelten erweiterte Meldepflichten an die Behörden. Verstöße gegen diese Auflagen können zu Bußgeldern von bis zu 10.000 RMB für Firmen bzw. 5.000 RMB für Mitarbeiter führen.

3. Digitalisierung und KI-gestützte Überwachung: Chinas Steuerbehörden setzen zunehmend auf Big Data und künstliche Intelligenz, um Unregelmäßigkeiten in Echtzeit zu identifizieren. Algorithmen analysieren Steuerdaten auf Plausibilität und markieren Auffälligkeiten automatisch für weitere Prüfungen. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit digital optimierter Prozesse auf Unternehmensseite.

4. Harte Sanktionen und Reputationsrisiken: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen den Steuerberatungs­firmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien, Buchhaltungsagenturen, Steueragenturen, Finanzberatungsfirmen und andere Einrichtungen, die professionelle steuerliche Dienstleistungen anbieten, neben Geldstrafen auch Herabstufungen des TSC-Ratings, öffentliche Nennungen als „nicht konformer Akteur“ oder sogar der Entzug von Geschäftslizenzen. Für internationale Unternehmen besteht zudem das Risik​o, dass Fehlverhalten lokaler Partner zu Imageschäden oder Verzögerungen in behördlichen Verfahren führt.
 

Auswirkungen auf den Markt

Die Reform dürfte eine beschleunigte Konsolidierung des Steuerdienstleistungssektors zur Folge haben. Insbesondere kleinere Anbieter, die nicht über die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung der verschärften Compliance- und Digitalisierungsanforderungen verfügen, könnten langfristig aus dem Markt ausscheiden. Demgegenüber profitieren etablierte Kanzleien, die bereits über eine robuste technologische Infrastruktur sowie internationale Expertise verfügen, von den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Auswahl von Dienstleistern anhand ihrer Nachhaltigkeit, technologischen Agilität und Compliance-Kapazitäten zu evaluieren, um langfristig wettbewerbsfähige Partnerschaften zu etablieren.

Vorbereitung ist entscheidend

Um die Umstellung erfolgreich zu meistern, empfehlen wir folgende Schritte:
  • Due Diligence bei Partnern: Überprüfung der TSC-Bewertung und Compliance-Historie bestehender Dienstleister.  
  • Interne Prozessanpassungen: Optimierung der Geschäftsprozesse,um die Compliance in allen Bereichen sicherzustellen und Implementierung digitaler Tools zur Dokumentation und Risikoerkennung.
  • Schulungen: Verbesserung der Dokumentenverwaltung und Sensibilisierung von Mitarbeitern für die neuen Melde- und Archivierungspflichten.

Ausblick

Die Reform verdeutlicht die strategische Ausrichtung Chinas zur Förderung steuerlicher Transparenz und technologischer Innovation. Für Unternehmen impliziert dies eine grundlegende Transformation der regulatorischen Erwartungen: Compliance entwickelt sich von einer formalen Pflicht hin zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Eine proaktive Umsetzung der neuen Anforderungen ermöglicht nicht nur die Minimierung operativer und regulatorischer Risiken, sondern trägt auch zur Festigung der Reputation bei staatlichen Institutionen und Geschäftspartnern bei.

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