China: Verschärfte Wettbewerbsregeln

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​​​​​​​veröffentlicht am 28. Oktober 2025 | Lesedauer ca. ​​3 Min​uten

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Seit dem 15.10.2025 ist die Novelle des Wettbewerbsgesetzes (Anti-Unfair Competition Law - AUCL) in Kraft. Die revidierte Gesetzesfassung sollte für Unternehmen wichtiger Anlass sein, Geschäftspraktiken, Marketing- und Preisstrategien, interne Kontrollmechanismen als auch Compliance-Regeln zu überprüfen und anzupassen.

Die Novelle des AUCL erweitert die Definition von unlauterem Wettbewerb. Dies betrifft zum einen die Ergänzung des Katalogs von irreführenden Geschäftspraktiken, die zu einer Verwechslungsgefahr beim Verbraucher führen können. Eine weitere wesentliche Ergänzung der Novelle betrifft zum anderen den Bereich der Bestechung und Bestechlichkeit. Während die alte Gesetzesfassung nur die Gewährung von Bestechungsgeldern untersagte, verbietet die Novelle nun auch die Annahme von Bestechungsgeldern. Dies gilt für Einzelpersonen und Organisationen, die ihre Position ausnutzen könnten, um Geschäftsentscheidungen in unlauterer Weise zu beeinflussen.

Die Novelle sieht zudem strenge Dokumentationspflichten für Unternehmen vor. Alle Rabatte, Provisionen und damit verbundenen finanziellen Transaktionen müssen transparent aufgezeichnet werden. Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Kopplung von Warenverkäufen mit Gewinnspielen, die Behinderung oder Störung von Online-Geschäftsaktivitäten sowie Rufschädigung im geschäftlichen Verkehr, Preisdumping und die Ausnutzung einer dominanten Stellung im Markt. Zudem wurde eine neue Bestimmung für im Ausland begangene unlautere Wettbewerbshandlungen eingeführt. Wird danach eine solche Handlung im Ausland begangen und stört den inländischen (chinesischen) Markt oder verletzt sie die legitimen Rechte und Interessen inländischer Unternehmen, kann sie gemäß den Bestimmungen des AUCL in China behandelt bzw. verfolgt werden.

Die Novelle erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Aufsichtsbehörden. Zudem wurde das Sanktionsregime verschärft. Neben einer allgemeinen Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Gesetzesverstößen können nun auch die verantwortlichen Mitarbeiter und Manager persönlich haften.

Aufgrund der erheblichen Änderungen des Rechtsrahmens durch die Novelle sollten Unternehmen ihre internen Regelungen, insbesondere zur Compliance, sowie ihre Geschäftspraktiken, Marketing-, Preis- und Wettbewerbsstrategien und Dokumentationspflichten usw. prüfen und aktualisieren.
  • Überprüfung von Preisnachlässen, Rabatten und anderen Vergünstigungen, die Geschäftspartnern gewährt werden,
  • Verstärkte Überwachung von Agenten, Drittparteien und Partnern, um sicherzustellen, dass Bestechungsgelder nicht über diese Vermittler weitergegeben werden,
  • Aktualisierung der internen Kontrollen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter oder Beauftragte des Unternehmens Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere Vorteile im Rahmen von Geschäftstransaktionen erhalten sowie entsprechende Schulungen für Mitarbeiter,
  • Prüfung von Verträgen im Hinblick auf eine mögliche Ausnutzung einer dominanten Stellung,
  • Prüfung der Richtlinien zur Nutzung von Daten, Algorithmen, Technologien, Plattformregeln usw. zur Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken,
  • Prüfung von Werbemaßnahmen: Vermeidung von irreführender Werbung, Vergleichswerbung, Nutzung unechter Bewertungen usw.

Andererseits gewährt die Novelle zum AUCL Unternehmen auch erweiterten Rechtsschutz durch die erfolgten Ergänzungen. Unternehmen haben nun bessere Möglichkeiten gegen Mitbewerber vorzugehen, die Handlungen begehen, die nach der alten Gesetzesfassung noch hinzunehmen waren.

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