Abgabe der Einkommensteuererklärung

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Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilage zusammen:

 

  • E1a: Beilage für betriebliche Einkünfte
  • E 1a-K: Beilage für Kleinbetriebe
  • E 1b: Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • E 1c: Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • E 1 kv: Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • E 11: Beilage für Beteiligungseinkünfte
  • E 108c: Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie

 

 

Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31. August 2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw. -guthaben ab dem 1. Oktober 2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38 Prozent zu bezahlen sind bzw. gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.

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Mag. Matthias Werner, LLM.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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+43 1 7124 114 59

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