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​Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage

Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen seit jeher der GSVG-Beitragspflicht. Bereits seit 1. Januar 2016 müssen diese Ausschüttungen verpflichtend bei der Kapitalertragsteueranmeldung angegeben werden werden. Damit die SVS aber auch von der Ausschüttung erfährt, wird nun die Übermittlung von Daten aus der Kapitalertragsteueranmeldung an die SVS gesetzlich geregelt. Die Übermittlung betrifft bereits Ausschüttungen, die ab dem 1. Januar 2019 zugeflossen sind.

 

​Registrierkasse bleibt angemeldet

Aus Gründen der administrativen Entlastung ist im Falle der Corona bedingten Geschäftsschließung eine Ab- und spätere Anmeldung der Registrierkasse über FinanzOnline nicht erforderlich.

 

​Kein Verlust des Hälftesteuersatzes für pensionierte Ärzte

Für pensionierte Ärzte, die während der Corona-Krise erneut tätig werden, geht der Hälftesteuersatz anlässlich der Betriebsaufgabe gemäß § 37 Abs. 5 EStG nicht verloren.

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Mag. Matthias Werner, LLM.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Associate Partner

+43 1 7124 114 59

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