Neuer Erlass Baden-Württemberg: Ermittlung doppischer Rückstände inkl. Zeitplan für die Rechtsaufsicht

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​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 27. Oktober 2025


Mit Erlass vom 15. Oktober 2025 hat das Innenministerium Baden-Württemberg die Duldung von Erleichterungen bei der Erstellung nachzuholender doppischer Jahresabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 eingeräumt. Die Voraussetzung hierfür ist die zeitnahe Vorlage eines konkreten und realistischen Zeitplans zur Abarbeitung der bestehenden Rückstände an die Rechtsaufsichtsbehörde.


Der Erlass vom 15. Oktober 2025 besteht aus zwei Teilen:

  1. Duldung von Erleichterungen bei der Aufstellung nachzuholender Jahresabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 bis 31. Dezember 2029
  2. Vereinfachungen im Vorgriff auf künftige Rechtsänderungen
 
Die Duldung setzt allerdings einen vorzulegenden konkreten Zeitplan zur Abarbeitung der bestehenden Rückstände voraus. Durch die Vorlage eines realistischen Maßnahmen- und Zeitplans an die Rechtsaufsicht können sich die Kommunen in Baden-Württemberg erhebliche Arbeitserleichterungen sichern und den Aufarbeitungsaufwand spürbar reduzieren.

Insbesondere die Möglichkeit der Erstellung und Feststellung eines Doppeljahresabschlusses für zwei Haushaltsjahre, der Verzicht auf die teilweise aufwendig zu ermittelnden internen Leistungsverrechnungen sowie der Verzicht auf die Durchführung von körperlichen Inventuren stellen erhebliche Erleichterungen dar.

Zudem reduziert sich der erforderliche Ressourceneinsatz im Rahmen der Berichterstattung signifikant, da zwei Jahresabschlüsse in einem konsolidierten Bericht zusammengeführt werden und lediglich ein stark verkürzter Rechenschaftsbericht sowie reduzierte Anhangsangaben für beide Haushaltsjahre zu erstellen sind.

Ergänzt man diese Erleichterungen mit den Vereinfachungen im Vorgriff auf künftige Rechtsänderungen, wie bspw. der Verzicht auf die Einzelwertberichtigung von Forderungen bis 500 Euro und die Bildung von Altersteilzeit-Rückstellungen sowie zusätzliche Erleichterungen im Rahmen der Berichterstattung, ergibt sich für die Kommunen ein substanzieller Vorteil hinsichtlich Effizienz und Ressourcenschonung.​
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Effiziente Aufarbeitung offener Jahresabschlüsse – Ihre Vorteile im Überblick

Nutzen Sie die aktuellen Vereinfachungsmöglichkeiten

Die Einführung vereinfachter Regelungen ermöglicht eine spürbare Reduktion des internen Aufwands und der Kosten. Die wesentliche Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorlage eines realistischen und belastbaren Maßnahmen- und Zeitplans gegenüber der Rechtsaufsicht.

 
Akuter Handlungsbedarf

Kommunen mit spürbaren Rückständen müssen Ende 2025 bereits die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 ohne die Erleichterungen aus dem Erlass (Duldung)  erstellen. Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, die bestehenden Rückstände zeitnah und vollständig aufzuarbeiten, um die verfügbaren Vereinfachungen bestmöglich zu nutzen und eine weitere Zunahme offener Abschlüsse sowie damit verbundene Mehraufwände zu vermeiden.
 

Empfehlung: Drei Jahresabschlüsse pro Jahr – effizient und kostenschonend

Um den Aufarbeitungszeitraum und somit die Kosten im überschaubaren Rahmen zu halten, empfehlen wir drei Doppeljahresabschlüsse in zwei Jahren aufzuarbeiten. Dadurch wird die Zahl der rückständigen Jahresabschlüsse ab 2023 deutlich reduziert und die Kommune vermeidet unnötige Kosten und sichert ihre Haushaltslage ab.
 

Unsere Leistungen für Ihre Kommune

  • Objektive Bewertung der Aufarbeitungsschritte

    Wir analysieren neutral alle relevanten Arbeitsschritte – inklusive Anlagenbuchhaltung – und ermitteln den Ressourcenbedarf für eine eigenständige Aufarbeitung aus Sicht Ihrer Verwaltung.
  • Individueller Maßnahmen- und Zeitplan

    In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir einen realistischen und belastbaren Maßnahmen- und Zeitplan für Ihre Rechtsaufsicht. Dabei zeigen wir transparent das Delta zwischen vorhandenen und benötigten Kapazitäten auf.
  • Konkrete Lösungsansätze für Ihre Situation

    Basierend auf der Analyse bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Lösungsansätze an und begleiten Sie bei der praktischen Aufarbeitung der Rückstände. Gerne stimmen wir uns hier auch mit Ihren politischen Entscheidungsträgern bzw. Gremien ab.

​​Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Transparenz und Absicherung für die Kämmerei

    Unsere Analyse zeigt klar auf, ob die Aufarbeitung mit vorhandenen Ressourcen realistisch umsetzbar ist.
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage

    Die ermittelte Ressourcensituation schafft eine belastbare Basis für strategische Entscheidungen in Verwaltung und Politik.


Durch die Erfahrungen aus mehreren einhundert Projekten, die wir in Baden-Württemberg im Rahmen der Doppik begleiten durften und die hohe Anzahl an zufriedenen Mandanten, bei denen erhebliche Rückstände im Bereich der Doppik erfolgreich aufgearbeitet wurden, verfügen wir über die größtmögliche Expertise am Markt, um Ihrer Kommune in dieser Situation zur Seite zu stehen. Diese Chance gilt es nun bestmöglich zu nutzen, um die vorhandenen Rückstände in den Griff zu bekommen. Wir bieten Ihnen deshalb an, im ersten Schritt eine vollumfängliche Rückstandsanalyse und die Erstellung eines konkreten Zeitplans für die Rechtsaufsicht durchzuführen.​ Sprechen Sie uns gern an!​​​


Kontakt

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Markus Steger-Gühmann

Diplom-Betriebswirt

Partner

+49 911 9193 3613

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