Erfolgreiche Eigenverwaltungsverfahren bedürfen einer professionellen Vorbereitung und Durchführung

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Das Jahr 2016 hat bereits mit einigen Paukenschlägen aufwarten können. Der Deutsche Aktienindex stürzte von knapp 11.000 Punkten Ende letzten Jahres auf unter 9.000 Punkte im Februar ab. Eine kleine Erholungsphase folgte. Die EZB schaffte praktisch den Leitzins im Euroraum ab und öffnete erneut die Geldschleusen. Zukünftig will sie umfangreich Unternehmensanleihen aufkaufen. Der erhoffte Anstieg der Inflationsrate im Euroraum in Richtung Zielkorridor blieb trotz aller Maßnahmen bislang allerdings aus. Die Flüchtlingskrise ist weitestgehend ungelöst. Deutschland rückt politisch nach rechts. Alles in allem hat es den Anschein von unsicheren Zeiten.

Auf der anderen Seite ist die Zahl der Insolvenzen 2015 nochmals deutlich zurückgegangen. Dass es trotzdem zu spektakulären Großinsolvenzen kommen kann, zeigt der Fall German Pellets, ein Verfahren, in dem die beabsichtigte Eigenverwaltung vom Gericht abgelehnt wurde – vor dem Hintergrund der öffentlich zugänglichen Informationen wohl eine nachvollziehbare Entscheidung. Ein solcher Vorgang wirft ein unglückliches Licht auf das Instrument der Eigenverwaltung zu Unrecht, wie ich meine. Das Instrument der Eigenverwaltung sollte als das gehandhabt werden, was es ist: ein privilegiertes Verfahren für bestimmte Situationen und bestimmte Unternehmen. Und als ein Instrument, das eine professionelle Vorbereitung und Durchführung erfordert. Dass Eigenverwaltungsverfahren im Sinne aller Beteiligten hervorragend funktionieren können, möchten wir Ihnen in unserem Blickpunkt-Beitrag berichten. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Ihr Wolfram Lenzen

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