Selbstanzeige: Der Countdown läuft

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Einkommensquellen lassen sich vor dem Fiskus in Zukunft wesentlich schwieriger verbergen. Das liegt an der zunehmenden Transparenz der  steuerlichen Verhältnisse eines Steuerbetrügers: Ab  September 2017 wird die Luft für Steuersünder endgültig dünner, denn die Bundesregierung hat am 15.07.2015 den weltweiten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Bereits im Oktober 2014 haben sich auf einer internationalen Steuerkonferenz mehr als 50 Staaten zum internationalen Informationsaustausch verpflichtet, darunter Länder wie die Schweiz und Liechtenstein. Der nunmehr beschlossene Gesetzesentwurf setzt diese Vereinbarung in nationales Recht um und schafft die Grundlage für die Sorgfalts-und Meldepflichten.  Dadurch bekräftigt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seine Aussage, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung auf EU-Ebene Priorität genießen soll.
 
Die Bundesregierung hat des Weiteren einen Entwurf für das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen, in dem die Details zum automatischen Informationsaustausch in Deutschland geregelt werden.
  
Es handelt sich um eine sogenannte Mehrseitige Vereinbarung, die nach dem Prinzip des „Do ut Des” („Eine Hand wäscht die andere”) funktioniert: Zum einen verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten, wie Banken und Sparkassen, regelmäßig Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung von:
  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • Kontonummer,
  • Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.
   
Die anderen Vertragsstaaten verpflichten sich im Gegenzug gegenüber Deutschland, die dargestellten Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zu übermitteln.
 
Ein erklärtes Ziel der am 29.10.2014 unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ist es, intensiver bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten. Man kann auch sagen: „Europa rückt zusammen im erklärten Kampf gegen die Steuerhinterziehung”.
 
Wer sich mit dem Gedanken trägt, im Wege einer steuerlichen Selbstanzeige die Einkommensquellen im Ausland, die noch nicht einer Besteuerung unterworfen worden sind, gegenüber dem Fiskus offenzulegen, tut gut daran, dies ohne Verzug jetzt zu tun. Denn wenn im September erst einmal der automatische Informationsaustausch anläuft und die entsprechenden Daten aus dem Ausland an den deutschen Fiskus automatisch gemeldet werden, ist es für eine freiwillige Offenlegung und für die damit einhergehende Strafbefreiung zu spät. Es drohen Tatentdeckung und Einleitung eines Steuerstrafverfahrens!
 
Dennoch ist eindringlich vor Schnellschüssen bei der Erstellung der steuerlichen Selbstanzeige zu warnen. Mit der Verschärfung der Steuergesetze zum 1.1.2015 sind die Anforderungen, die an eine wirksame und damit strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden, erheblich gestiegen. So muss der Steuerpflichtige künftig mindestens zehn Jahre steuerlich nacherklären, um in den Genuss der Straffreiheit zu kommen. Des Weiteren müssen umgehend nach Abgabe der steuerlichen Selbstanzeige die Steuerlast für den gesamten Zeitraum und zusätzlich die 6 Prozent Hinterziehungszinsen auf den hinterzogenen Betrag pro Veranlagungsjahr bezahlt werden.
 
Die Verschärfungen bergen die Gefahr, dass angesichts des langen Nacherklärungszeitraumes, der eine oder andere steuerlich relevante Sachverhalt bei der Erstellung der Selbstanzeige nicht hinreichend berücksichtigt wird. Das würde zur Unwirksamkeit der kompletten Selbstanzeige aufgrund Unvollständigkeit der dargestellten Sachverhalte und letztlich zu einer Versagung der Strafbefreiung führen.
 
Umso wichtiger ist es, sich jetzt fachkundigen Rat einzuholen und in Ruhe die steuerliche Selbstanzeige vorzubereiten! Denn sobald der Zeitpunkt näher rückt, zu dem der automatische Informationsaustausch beginnen soll, desto eher ist damit zu rechnen, dass auch andere Steuerpflichtige diesen Weg beschreiten möchten, was oftmals zu Wartezeiten und Verzögerungen nicht nur bei der Zusendung der Bankunterlagen führen kann.
 
Darum handeln Sie jetzt, solange noch Zeit ist.
 
zuletzt aktualisiert am 17.07.2015
 

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