Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

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​​veröffentlicht am 19. März 2020

 

Viele Versorger stehen derzeit vor der Frage, ob Strom- und Gasrechnungen aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken zukünftig noch bezahlt werden können oder ein Insolvenzrisiko besteht. Das Bundesjustizministerium wird zur Verringerung dieser Risiken sowohl für die Unternehmen selbst, aber auch deren Lieferanten Änderungen im Insolvenzrecht vornehmen. Um nämlich zu vermeiden, dass Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen des Corona-Virus beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Allerdings sollten alle Energieversorger stets die eigene Liquidität und die ihrer Kunden im Auge behalten.

 

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