Neue Einigungen der GroKo im Bereich Erneuerbare Energien zu PV-Deckel und Windenergie – kommen diese noch rechtzeitig?

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​veröffentlicht am 20. Mai 2020

 

Bereits im Dezember 2019 wurde eine Reform hinsichtlich des 52-GW PV-Deckels und der Zukunft der Windenergie bezüglich der umstrittenen Abstandsregeln sowie des Planungsverfahrens durch die große Koalition versprochen. Nach langem Stillstand wurde nun eine Einigung erzielt – der PV-Deckel soll fallen, für die Abstandsregelungen soll eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetz eingeführt werden und im Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt werden. Es handelt sich vorerst allerdings nur um eine Einigung auf den Sachverhalt, ein genauer gesetzlicher Rahmen und damit ein Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt demnach noch nicht vor.


PV Deckel

Die bisher im EEG verankerte Aussetzung sämtlicher Förderungen für PV-Anlagen bis 750 kWp bei Erreichen einer installierten PV-Gesamtleistung von 52 GWp – auch bekannt unter dem „PV-Deckel” – setzte ein großes Fragezeichen hinter die Zukunft der Solarenergie in Deutschland, bedrohte die gesamte Solarbranche und somit auch tausende Arbeitsplätze. Die lange Unklarheit zu diesem Thema und das prognostizierte Erreichen der 52 GWp-Grenze im Sommer diesen Jahres hatte den Geschäftserwartungsindex laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zwischen Januar und April diesen Jahres halbiert.

In seinem Statement nach der Einigung ließ Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zwar eine konkrete Angabe zum Zeitpunkt der Abschaffung offen, allerdings kündigte er an, dass Wort gehalten werde und der PV-Deckel vor seiner Ausschöpfung aufgehoben wird. Konkret würde das bedeuten, dass bei etwa gleichbleibendem Zubau wie in den vergangenen Monaten (ca. 350 MWp) noch vor Mitte August die Abschaffung des Deckels erfolgen müsste, da aktuell (Stand 29.02.2020) bereits 49,75 GWp installiert sind1. Der Sachverhalt soll an ein bereits in parlamentarischer Beratung befindliches Gesetz angebunden werden, um so eine möglichst schnelle Durchführung zu gewährleisten.

Abstandsregelung für Windkraft an Land

Die ursprüngliche Einigung der Bundesregierung einen national verpflichtenden Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windrad und nächstem Wohngebäude einzuführen wurde nach viel Kritik seitens der Bundesländer nun doch nicht umgesetzt. Stattdessen sieht die neue Einigung ein Kompromiss vor in dem der Mindestabstand zwar in das Baurecht aufgenommen wird, jedes Bundesland allerdings selbst entscheiden kann ob und wie die Abstandsregelung übernommen wird. Dies bedeutet aber auch, dass die 10H-Regelung in Bayern – die den Windausbau im Freistaat fast komplett zum Erliegen brachte – weiterhin bestehen bleiben kann. Auch über die Frage der zu schützenden Siedlungsstruktur, also u.a. ab wie vielen Wohngebäuden ein bestimmter Abstand eingehalten werden muss, soll von den Bundesländern selbst geregelt werden. Die Abstandsregelung für Windanlagen wird also Ländersache.


Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsprozesses

Bislang dauern die einzelnen Schritte Vorprüfung, Planung und Genehmigung im Durchschnitt 50 Monate bis überhaupt mit dem Bau eines Windparks begonnen werden kann2. Die ist vor allem den unglaublich aufwendigen bürokratischen Anforderungen im Rahmen eines Windprojekts geschuldet. Dazu kommt die noch immer schwierige Situation im Hinblick auf die Bürgerakzeptanz. Diese sehr lange Planungsphase führt zu großen wirtschaftlichen Risiken und hemmt in Verbindung mit den aktuellen Abstandregelungen mancher Bundesländer den Windausbau massiv.

Die neuen Einigungen der Bundesregierung sehen nun eine Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsprozesses gerade in Verbindung mit dem Einsatz von digitalen Verfahren sowie verbesserte Möglichkeiten zur Einbindung und finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern vor. 


Fazit

Die Einigung der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass der politische Wille den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben grundsätzlich vorhanden ist. Bis die Beschlüsse tatsächlich in Recht gefasst sind, bleibt weiter die Frage, ob die Änderungen insbesondere bzgl. des 52 GWp-Deckels rechtzeitig erfolgen. Daher besteht bis dahin – durch die Möglichkeit eine potentiell nicht vergütungsfähige Anlage zu bauen – weiterhin ein Investitionsrisiko. In der Folge werden PV-Anlagen nicht gebaut, wodurch jeder Tag bis zur rechtlichen Umsetzung als ein verlorener Tag für die PV-Branche in Deutschland zu sehen ist.

_______________________________
1 Enkhardt, Sandra: „Photovoltaik-Zubau im Februar liegt bei 356,7 Megawatt-peak”
2 Fachagentur Windenergie an Land, Studie „Dauer und Kosten des Planungs-und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen an Land”

 

 

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