Erfolgreich im Konzessionswettbewerb – Verfahrens- und Prozessführung im Rahmen von Konzessionsverfahren nach §§ 46 ff. EnWG

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​Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Vergabe von Energiekonzessionen in den §§ 46 ff. EnWG am 3.2.2017 kann festgestellt werden: Das Ziel, die Rechtssicherheit für alle an der Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession beteiligten Parteien im Vergleich zum vormals geltenden Rechtsrahmen zu erhöhen, wurde weitestgehend verfehlt. Die gesetzlichen Regelungen sind unklar und auslegungsbedürftig, mitunter sind zwingend regelungsbedürftige Aspekte ungeregelt geblieben.

 

Neben den „klassischen” Angriffspunkten, wie der Ausgestaltung der Kriterien und der Ordnungsmäßigkeit der Angebotsbewertung, sind in der Praxis neue, insbesondere  verfahrensrechtliche Aspekte hinzugekommen.

 

Der Wettbewerb um die Netze wird mit zunehmend härteren Bandagen ausgetragen. E.ON hat bereits angekündigt, sich nach der Übernahme von innogy künftig noch stärker auf das Geschäftsfeld Verteilnetze zu konzentrieren und mit konzentrierter Macht in den Konzessionswettbewerben aufzutreten.

 

Am 21.3.2019 hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen, dessen

Regelungen vor dem Hintergrund der offenen Fragen des Geheimnisschutzes im Rahmen der Akteneinsicht gemäß § 47 EnWG und zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast im gerichtlichen Verfahren Auswirkungen haben können.

 

Seit Inkrafttreten der neuen Rechtslage sind dutzende gerichtliche Entscheidungen ergangen, deren Kenntnis und Übertragung in konkrete Strategien und Vorgehensweisen im Bewerbungsverfahren

um Strom- und Gaskonzessionen wesentlicher Erfolgsfaktor ist. 

 

Veranstaltung - Erfolgreich im Konzessionswettbewerb am 21. August in Hamburg

​Mit unserer Veranstaltung richten wir uns an die Geschäftsführung, die Leiter Recht und die Leiter Unternehmensentwicklung von Netzbetreibern, die sich um Strom- oder Gaskonzessionen bewerben.

 

Veranstaltungsleiter und Referenten werden Herr Rechtsanwalt Henning Fischer sowie Herr Rechtsanwalt Patrick Embacher sein. Herr Fischer und Herr Embacher begleiten bundesweit

eine Vielzahl von Konzessionsvergabeverfahren einschließlich einstweiliger Verfügungsverfahren und Netzherausgabeklagen auf Bieterseite und verfügen insoweit über umfassende Erfahrungen

über die Besonderheiten des Auswahlverfahrens und der Prozessführung.

 

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