BNetzA veröffentlicht Entwurf zur Vorgaben zum Tätigkeitsabschluss 2015 für die Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 EnWG

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 Für den Bereich Gas erfolgt im Jahr 2016 die Kostenprüfung zur Ermittlung der Erlösobergrenzen für die im Jahr 2018 beginnenden 3. Regulierungsperiode auf Grundlage der Daten des Geschäftsjahres 2015 (Basisjahr).

 

Grundlage für die Kostenprüfung ist damit der Tätigkeitsabschluss des Basisjahres 2015, für den die Regulierungsbehörde nach § 6b Abs. 6 EnWG zusätzliche Bestimmungen gegenüber den Verteilernetzbetreibern durch eine Festlegung treffen kann, die vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu berücksichtigen sind.

 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beabsichtigt, von dieser Möglichkeit zur Festlegung von zusätzlichen Prüfungsschwerpunkten mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat die BNetzA den Entwurf einer Festlegung veröffentlicht, der insbesondere weitreichende Vorgaben für die pauschale Zuordnung von Eigenkapital und Fremdkapital für die Tätigkeit Gasverteilung vorsieht, die erheblichen Einfluss auf die Kostenprüfung und damit die Erlösobergrenzen für die die 3. Regulierungsperiode haben können. Dies bedeutet, dass der regulatorischen Optimierung des Jahresabschlusses 2015 aufgrund der geplanten pauschalen Aufteilung von Fremd- und Eigenkapital eine noch größere Bedeutung als bisher zukommt. Die Vorbereitungen für eine solche Optimierung sollten zeitnah in die Wege geleitet werden, um im Rahmen der Kostenprüfung keine (unnötigen) Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen.

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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