CO2-Doppelbelastung – Kostenlose Prüfung Ihrer Preisgleitformel

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​veröffentlicht am 14. September 2021

 

Auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde die Grundlage für ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen. Um bisherige Gewinn- und Renditeniveaus erhalten zu können, sind die Versorger gezwungen, die neu entstandenen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Sofern die Preise mittels Preisgleitformeln und auf Basis von Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst werden, muss jedoch darauf geachtet werden, dass bei Preissteigerungen keine Doppelbelastung der Wärmekunden erfolgt. Dies ist der Fall, wenn mehrere Komponenten der Preisgleitformeln BEHG-Kosten abbilden. Rödl & Partner bietet hierzu eine kostenlose Überprüfung Ihrer Preisgleitformeln an und gibt Ihnen je nach Umsetzungsstand wichtige Hinweise an die Hand, um Ihr rechtliches Risiko zu minimieren.

 

Auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde die Grundlage für ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen. Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe sind demnach verpflichtet, Emissionsberechtigungen für die in Verkehr gebrachten Brennstoffe zu beschaffen. So soll ein finanzieller Anreiz zur Reduktion von Treibhausgasemissionen geschaffen werden. Von dieser regulatorischen Änderung sind auch Stadtwerke in besonderem Maße betroffen. Die erhöhten Ausgaben für den Brennstoffbezug lassen die Kosten für die Fernwärmeerzeugung steigen und müssen dem Sinne des politisch gewollten Anreizsystems auf den Fernwärmekunden umgelegt werden. Ansonsten entsteht ein nennenswertes wirtschaftliches Risiko für die Wärmeversorger.

 

Grundsätzlich sind dabei mehrere Wege zur Kostenweitergabe an die Kunden denkbar. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die erhöhten Kosten direkt im Arbeitspreis abzubilden und zum anderen die Mehrkosten durch ein gesondertes CO2-Preisglied an den Kunden weiterzugeben. Während eine Anpassung bei Neuverträgen in der Regel relativ mühelos möglich ist, sind bei laufenden Bestandsverträgen rechtliche und vertriebliche Gesichtspunkte zu beachten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird. Hierzu sind wir bereits in unserem Kursbuchartikel ausführlich eingegangen. Detaillierter Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserer eigens eingerichteten Webseite zum Themenschwerpunkt BEHG.

 

Anhand der Ergebnisse des Rödl & Partner Fernwärme-Benchmarkings 2020 ist zu erkennen, dass 41 Prozent der Versorger eine Weitergabe der CO2-Kosten mittels eines eigenen Preisglieds umgesetzt haben oder dies zumindest anstreben. 23 Prozent geben die CO2-Kosten hingegen über ein bestehendes Preisglied weiter. Außerdem wurde deutlich, dass bei vielen Befragten zum Zeitpunkt der Datenerhebung (Ende 2020) noch große Unsicherheit hinsichtlich des Themas bestand. Über ein Drittel konnten keine Angabe machen, ob und in welcher Form sie die zusätzlich entstehenden Kosten zukünftig an ihre Kunden weitergeben werden.

 Prüfung des Preissystems

Abbildung 1: Umsetzung des BEHG im Preissystem der Fernwärmeversorgungsunternehmen 

 

In diesem Zusammenhang ist vielen Akteuren zudem nicht bewusst, dass eine Vielzahl der Indizes des Statistischen Bundesamtes ebenfalls direkt von den zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Erzeugerpreisindizes, die sich auf Kraftstoffe der Gütergruppe 192 (Mineralölerzeugnisse) und auf Erdgas der Gütergruppe 352 (Erdgas in der Verteilung) beziehen. Diese werden regelmäßig zur Abbildung der Brennstoffkostenentwicklung in Preisgleitformeln herangezogen. Sofern die CO2-Kosten in einem eigenen Preisglied berücksichtigt und somit bereits vollständig über das Preissystem abgedeckt sind, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Kosten nicht zusätzlich über Indizes der Brennstoffkostenelemente an die Kunden weitergegeben werden.

 

Das aktuelle Fernwärme-Benchmarking ergab, dass nur 41 Prozent der befragten Stadtwerke ihre Preisgleitformel auf eine mögliche Doppelbelastung geprüft haben.

 

Aus dem Fernwärme-Benchmarking können wir damit im Wesentlichen zwei Risiken erkennen. Zum einen besteht ein wirtschaftliches Risiko für diejenigen Versorger, welche die Kosten nicht in adäquater Form in Ihr Preissystem integriert haben. Zum anderen kann die Doppelbelastung zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Kundenbeschwerden führen.

 

Prüfung Preissysteme
Abbildung 2: Prüfung des Preissystems auf Doppelbelastung

 

Um die Wärmeversorger hier zu unterstützen, bieten wir deshalb ab sofort die Möglichkeit, ihre Preisgleitformel im Hinblick auf die CO2-Kostenbelastung zu prüfen und geben je nach Umsetzungsstand wichtige Hinweise, um Ihr rechtliches Risiko einer möglichen Doppelbelastung zu minimieren. Diese Dienstleistung erbringen wir ohne Berechnung.

 

Nutzen Sie bei Interesse oder Rückfragen gerne das unten stehende Kontaktfeld, um mit uns in Kontakt zu treten oder füllen Sie direkt dieses Formular mit den Angaben zu Ihren Preisgleitformeln aus. Wir kommen anschließend gerne auf Sie zu.

 

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