Novellierung der Kommunalrichtlinie – Neuer Förderschwerpunkt „kommunale Wärmeplanung”

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​veröffentlicht am 08. November 2022

 

Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. In ihnen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der Kommunalrichtlinie Kommunen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

 

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie, die am 1. November 2022 in Kraft getreten ist, können Kommunen nun auch ihre kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen. Bis zum 31. Dezember 2023 können Förderquoten in Höhe von 90% für den neuen Förderschwerpunkt realisiert werden. Finanzschwache Kommunen und Antragsstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100%-Förderung.

 

Antragsberechtigt sind u.a.:

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind
  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen sowie eingetragene Vereine

 

Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.


Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit

 

Voraussetzung für eine Förderung der kommunalen Wärmeplanung ist, dass bislang kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Sofern Kommunen gesetzlich zu einer Wärmeplanung verpflichtet sind, ist diese im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht förderfähig.

 

Interessiert? Wir beraten Sie gerne zur Kommunalrichtlinie, in Bezug auf Antragsstellung, Konzeptionen und der Realisierung der Projekte.

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