RAMEN, StromNEF und GasNEF – Bundesnetzagentur startet Konsultation

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​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. Juni 2025


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2025 die Festlegungsentwürfe der künftigen Grundlagen der Netzentgeltregulierung veröffentlicht. Die angekündigten Festlegungsentwürfe „Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom)”, „Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas)”, „Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) sowie Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) wurden veröffentlicht. Die veröffentlichten Entwürfe wurden zur Konsultation gestellt.

Kaum Änderungen gegenüber den Sachstandsveröffentlichungen 

​Die Festlegungsentwürfe zu RAMEN Strom und Gas, StromNEF und GasNEF weichen nur geringfügig von den bereits bekannten Sachstandsveröffentlichungen ab, die im Januar 2025 zur Diskussion1,2 gestellt wurden. Die zentralen methodischen und strukturellen Elemente – etwa die Einführung des Weighted Average Cost of Capital (WACC)-Modells, die pauschale Berücksichtigung des Umlaufvermögens, die Umstellung auf Realkapitalerhaltung sowie die kalkulatorische Behandlung der Gewerbesteuer – bleiben unverändert. Auch die Verkürzung der Regulierungsperiode von 5 auf 3 Jahre soll umgesetzt werden. Als Kompromiss aus den Diskussionen sollen die verkürzten Regulierungsperioden erst ab 2033 für Gas und 2034 für Strom umgesetzt werden. Für die Übergangszeit soll ein jährlicher OPEX-Aufschlag greifen, welche nach ersten Schätzungen ein Plus von ca. 2.4 %3 für Stromnetzbetreiber im Regelverfahren ausmachen.  

Beim Effizienzvergleich soll die „Best-of-Four"-Methode abgeschafft werden. Zukünftig soll nicht mehr nur der beste Wert berücksichtigt werden, sondern zwei Durchschnittswerte. Damit verfolgt die BNetzA das Ziel, Verzerrungen zu vermeiden und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Für einen effizienten Einsatz von Redispatch, erfolgt eine Einbeziehung dieser Kosten – also Kosten für Eingriffe in den Netzbetrieb zur Vermeidung von Engpässen – in den Effizienzvergleich. Netzbetreiber, die frühzeitig in den Netzausbau investiert haben, sollen nicht länger benachteiligt werden gegenüber jenen, bei denen heute hohe Redispatchkosten anfallen. 

Eine differenzierte Bewertung von Personalkosten ist vorgesehen. Kosten für Versorgungsleistungen sollen vollständig als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (dnbK) einbezogen werden. Ziel der BNetzA ist es, die Personalzusatzkosten der Netzbetreiber untereinander vergleichbar zu machen. Zugleich wird betont, dies bedeute nicht, dass Kosten aufgrund eines Vergleichs nicht anerkannt würden. 

Zukünftig sollen sowohl der Verbraucherpreisindex (VPI) als auch der allgemeine Produktivitätsfaktor (Xgen) ausschließlich auf die OPEX angewendet werden. Damit will die BNetzA sicherstellen, dass die Kapitalkosten (CAPEX) nicht mehrfach durch inflationsbedingte Anpassungen berücksichtigt werden. 

Regulierung soll ausgewogen bleiben

​Die BNetzA stellt klar, dass das neue Regulierungsmodell darauf abzielt, ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber und den Verbrauchern herzustellen. Viele der vorgesehenen Regelungen sind das Ergebnis eines über einjährigen Dialogs mit der Branche und wurden schrittweise zu einem kohärenten Gesamtkonzept weiterentwickelt. Die finanziellen Auswirkungen auf die Netzbetreiber stuft die BNetzA insgesamt als überschaubar ein. Für Stromverteilernetzbetreiber im Regelverfahren wird mit einer durchschnittlichen Steigerung der Erlösobergrenze von rund 1,7 %3 gerechnet. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen, Transparenz zu erhöhen und Anreize für effizientes Netzmanagement zu setzen – ohne dabei die wirtschaftliche Stabilität der Netzbetreiber zu gefährden.
 

Konsultation bis Ende Juli

​Die Marktakteure haben bis zum 30. Juli 2025 Gelegenheit zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Für die Stellungnahmen stellt die BNetzA ein standardisiertes Formblatt zur Verfügung, das auf ihrer Website abrufbar ist. Damit soll eine strukturierte und vergleichbare Auswertung der Rückmeldungen ermöglicht werden. Der Zeitplan ist ambitioniert. Vor dem Hintergrund der bereits im nächsten Jahr anstehenden Kostenprüfung für Gasnetzbetreiber, plant die BNetzA finalen Festlegungen noch vor Ende des Jahres 2025 zu veröffentlichen. 
 

Ausblick: Weitere Festlegungen folgen

Der Zeitplan der BNetzA ist auch im Übrigen ambitioniert. So plant die BNetzA ihre Festlegungskompetenzen auch für weitere Neuerungen zu nutzen. Konkret angekündigt für Ende Juni wurden bereits die Entwürfe der Methodenfestlegungen für Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich und Produktivitätsfaktor.


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3 energate messenger, 17.6.2025: Thorsten Czechanowsky und Michaela Tix: Exklusivinterview mit Barbie Haller, Bundesnetzagentur „Die Netzbetreiber können sich nicht mit jedem Argument durchsetzen”. URL: „Die Netzbetreiber können sich nicht mit jedem Argument durchsetzen” | energate messenger⁺


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