Pflicht erfüllt, Fördermittel gesichert: Mit einem BEW Modul 1-Antrag zur Erfüllung der Anforderungen des § 32 WPG

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​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 17. September 2025


Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Gesetzgeber einen klaren Fahrplan vorgegeben: Wärmenetzbetreiber müssen bis Ende 2026 belegen, wie sie ihre Netze schrittweise bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 auf Klimaneutralität umstellen. Wer dieser Pflicht nachkommt, erfüllt die formalen Anforderungen. Wer jedoch die Chancen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nutzt, erweitert seinen Handlungsspielraum weit über die bloße Erfüllung der Mindestanforderungen hinaus.

Pflicht erfüllen oder Zukunft gestalten?

Nach § 32 WPG sind alle Betreiber eines Wärmenetzes verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen, sofern das Netz nicht bereits vollständig mit erneuerbaren Energien, mit unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus betrieben wird und zudem eine Länge von mindestens einem Kilometer überschreitet. Der Fahrplan dokumentiert, wie die Dekarbonisierung des Netzes bis 2044 erreicht werden soll, und ist in der Folge alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Von dieser Pflicht können sich Betreiber jedoch befreien, wenn sie einen Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie im Sinne der BEW-Richtlinie vorlegen. Voraussetzung dafür ist, dass bis zum 31. Dezember 2025 ein Antrag auf Förderung nach BEW Modul 1 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt wird oder aber bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ein bestandskräftiger Förderbescheid für BEW Modul 2 vorliegt.

Während der klassische Fahrplan lediglich die Mindestanforderungen des WPG erfüllt, eröffnet das BEW Modul 1 deutlich größere Gestaltungsspielräume und entlastet Betreiber sowohl finanziell als auch organisatorisch. Dass die Frist für die Antragstellung bereits Ende 2025 ausläuft, ist daher kein Nachteil, sondern vielmehr eine Chance: Wer frühzeitig aktiv wird, profitiert nicht nur von attraktiven Fördermitteln, sondern sichert sich auch entscheidende Planungssicherheit für den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

BEW Modul 1: Mehr als nur Pflicht – ein strategischer Hebel für Wärmenetzbetreiber

Die Förderung im Rahmen von BEW Modul 1 erleichtert den Einstieg in die Wärmewende nicht nur finanziell: Die Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien werden in der Regel mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Betreiber werden so spürbar entlastet und erhalten wertvolle staatliche Unterstützung, die Planungssicherheit schafft und die Umsetzung deutlich erleichtert.

Modul 1 bietet zugleich Rechtssicherheit: Die einheitlichen Vorgaben des BAFA sorgen dafür, dass unterschiedliche Auslegungen durch Landesbehörden vermieden werden. Das verringert das Risiko von Nachforderungen oder Ablehnungen erheblich und bietet zugleich eine verlässliche Basis für strategische Entscheidungen. Denn der Transformationsplan öffnet auch Türen für weitere Förderungen: Er ist Voraussetzung für BEW Modul 2, das Investitionen in Neubau- und Bestandsnetze mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme, in Erzeugungsanlagen oder Speicher mit bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Wer frühzeitig Modul 1 beantragt, legt damit den Grundstein für eine durchgängige Förderkette von der Planung bis zur Umsetzung.

Nicht zuletzt erleichtert der Antrag nach BEW Modul 1 die Organisation erheblich. Ein einziger Antrag ersetzt im ersten Schritt den gesamten klassischen Fahrplan nach § 32 WPG, spart doppelte Prozesse und erlaubt eine optimale Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung. Gleichzeitig entsteht ein belastbarer Fahrplan, der den aktuellen IST-Zustand analysiert, einen treibhausgasneutralen SOLL-Zustand definiert und konkrete Maßnahmenpakete enthält.

Dennoch ist die Beantragung von BEW-Fördermitteln mit spezifischen Anforderungen und formalen Schritten verbunden, so darf ein Vorhaben beispielsweise erst nach Erhalt des Förderbescheids gestartet werden. Daher ist es entscheidend, von Beginn an strukturierte Projektskizzen, verlässliche Daten und eine klare Maßnahmenplanung einzubringen.



Wir sehen in der Antragstellung bis 31. Dezember 2025 im Rahmen des Modul 1 BEW zur Förderung von Kosten für die Erstellung eines Transformationsplans eine sinnvolle Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen mit Fördermitteln zu verbinden. 

Gerne begleiten wir Sie umfassend bei der Antragstellung für die BEW-Fördermittel bis zur Fertigstellung Ihres Transformationsplans. Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf sind wir jederzeit für Sie erreichbar.


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