Update: „Herbst der Reformen“ – Wie die Bundesregierung die Weichen neu stellen will

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​​​​​veröffentlicht am 17. September 2025

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Nach der Sommerpause widmet sich die Bundesregierung im Rahmen ihres „Herbstes der Reformen“ zahlreichen neuen Gesetzesinitiativen im Energierecht. Diese parallellaufenden Gesetzgebungsverfahren verfolgen die Ziele, die Energiewende fortzusetzen, den Verbraucherschutz zu stärken und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.


EnWG-Änderungen: Fokus auf Verbraucherschutz und "Energy-Sharing"

Ein Schwerpunkt ist die Novellierung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG). Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung europäischer Richtlinien und soll den Verbraucherschutz im Energiebereich stärken. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Energy-Sharing: Ein neuer Paragraf (§ 42c EnWG-E) soll den Verkauf von lokal erzeugtem Strom über das Verteilernetz an nahe gelegene Kunden ermöglichen. Obwohl dies grundsätzlich positiv bewertet wird, bleiben die Regelungen zu Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Geschäftsmodell in der Praxis mit den vorliegenden Rahmenbedingungen bewähren wird. 
  • Kundenanlagen-Definition: Geringfügige Änderungen an der Definition der Kundenanlage im Entwurf rufen in der Branche Bedenken hervor. Wirtschaftsverbände kritisieren eine fehlende Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und BGH zur Kundenanlage. Es bleibt abzuwarten, ob die finale Fassung des Gesetzes noch die erhoffte Rechtsklarheit bringen kann.

Weitere Initiativen zur Beschleunigung und Entlastung

Parallel wurden weitere wichtige Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht:
  • Abschaffung der Gasspeicherumlage: Mit der weiteren Novellierung des EnWG soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 01. Januar 2026 umgesetzt werden. Künftig soll der Bund die Kosten für die Befüllung der Speicher tragen, was alle Erdgaskunden entlasten wird.
  • Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG): Dieser Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet. Er erklärt den Ausbau der Geothermie zu einem „im überragenden öffentlichen Interesse“ und sieht Duldungspflichten für Grundstückseigentümer sowie Anpassungen im Umweltrecht vor, um den Ausbau der klimaneutralen Erdwärme zu fördern.
  • Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III): Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III zielt auf die Schaffung sogenannter Beschleunigungsgebiete ab. In diesen Gebieten sollen Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur durch vereinfachte Umwelt- und Artenschutzprüfungen sowie eine verstärkte Digitalisierung beschleunigt werden.

Verschärfte Cybersicherheits-Anforderungen

Mit dem Kabinettsentwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes kommen neue, verschärfte Pflichten auf viele Unternehmen zu. Die auf einer EU-Richtlinie basierenden Regelungen betreffen nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze. Die Überwachungspflichten sind nun direkt an die Geschäftsleitung adressiert und können bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden.

Fazit: Viele Baustellen, bisher wenig konkrete Ergebnisse

Der Auftakt der Herbst-Reformen zeigt, dass die Bundesregierung zahlreiche energiepolitische Felder gleichzeitig bearbeitet. Obwohl die Absicht hinter den Gesetzesinitiativen klar ist, bleiben viele Fragen zur konkreten Umsetzung offen. Für Unternehmen ist es jetzt entscheidend, die laufenden Verfahren aufmerksam zu verfolgen, um sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereiten zu können.


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