Glasfaserausbau: Synergie vs. Strategie

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 1. Oktober 2025

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Der Glasfaserausbau ist längst mehr als ein technisches Infrastrukturprojekt. Für Stadtwerke stellt er eine strategische Weichenstellung dar. Auf der einen Seite fordern Bevölkerung, Wirtschaft und Politik flächendeckende Netze mit sehr hoher Kapazität. Auf der anderen Seite eröffnet Glasfaser wirtschaftliche Chancen. Der synergetische Ausbau verteilt den größten Kostenblock Tiefbau und kann so die Kosten für die einzelne Sparte senken. Gleichzeitig sind betriebswirtschaftliche Potenziale nur dann realisierbar, wenn der Rechtsrahmen – insbesondere Mitnutzungsansprüche und Koordinierungspflichten nach dem TKG – mitbedacht werden.
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Für den Bau eines Glasfasernetzes sind, wie bei anderen leitungsgebundenen Infrastrukturnetzen auch, umfangreiche Tiefbauarbeiten nötig. Diese Tiefbauarbeiten stellen ähnlich wie bei anderen Versorgungsnetzen den größten Kostenblock dar. Durch Synergien kann dieser Kostenblock bezogen auf die einzelne Sparte gesenkt werden. Werden zumindest die Leerrohre mitverlegt, wenn andere Infrastrukturarbeiten an Versorgungsnetzen durchgeführt werden, so kann die Glasfaser-Infrastruktur kostengünstiger realisiert werden. Insbesondere, wenn im eigenen Netzgebiet noch kein Glasfasernetz (durch ein anderes Unternehmen) betrieben wird, kann der Einstieg in die Welt der Telekommunikation die Chance bieten, langfristig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren.

Auch wenn der synergetische Ausbau große Chancen eröffnet, so ist immer auch der Rechtsrahmen zu beachten und Kostenschlüsselungen sind insbesondere vor dem Hintergrund regulatorischer Vorgaben auszugestalten. Es ist auch darauf zu achten, dass der synergetische Ausbau zur bestehenden sowie gegebenenfalls einer geplanten Betätigung in der Sparte Telekommunikation passt. Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüche spielen hierbei eine entscheidende Rolle. § 138 Abs. 1 TKG ermöglicht es Eigentümern oder Betreibern von öffentlichen Telekommunikationsnetzen, bei Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze die Mitnutzung der passiven Infrastrukturen zu beantragen. Dies eröffnet einem konkurrierenden Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, die synergetisch verlegten Leerrohre eines Versorgungsunternehmens für die Erschließung weiterer eigener Versorgungsgebiete zu nutzen. Rechtliche Abwehrmaßnahmen sind vor allem in der Versagung der Mitnutzung aufgrund eines Doppelausbaus oder aufgrund mangelnder Kapazitäten zu sehen (vgl. § 141 Abs. 2 TKG). Diese Versagungsgründe sind allerdings vor allem dann schwer zu begründen, wenn das Versorgungsunternehmen selbst (noch) kein Telekommunikationsnetz betreibt, sondern sich dieses erst durch die synergetische Mitverlegung in der Aufbauphase befindet bzw. noch kein Glasfasernetz im Sinne von § 141 Abs. 2 Nr. 7 TKG besteht. Erreicht ein Konkurrent über die Mitnutzung einen zeitlichen Vorsprung in der Versorgung von Kunden im synergetisch ausgebauten Gebiet, ist es für das synergetisch ausbauende Versorgungsunternehmen schwer, beim zeitlich späteren Eintreten in den TK-Markt diesen Vorsprung wieder aufzuholen. Die am Produkt Glasfaser interessierten Kunden befinden sich dann voraussichtlich bereits in Vertragsverhältnissen mit dem konkurrierenden Telekommunikationsunternehmen und der Wechselwille ist meist gering. Dieses Risiko lässt sich durch vorausschauende strategische Maßnahmen zumindest deutlich verringern.

Ein weiterer Aspekt, den Eigentümer öffentlicher Versorgungsnetze beachten sollten, ist die Koordinierungspflicht von Bauarbeiten gemäß § 143 TKG. Auch hiernach kann bei einer Finanzierung von Bauarbeiten aus öffentlichen Mitteln – was im kommunalen Bereich die Regel ist – eine Pflicht zur Mitverlegung folgen. Anders als beim geförderten Ausbau besteht insoweit oft kein Versagungsgrund für die Koordinierung der Bauarbeiten. Auch dies hat jedenfalls zur Folge, dass das Leerrohrnetz entwertet werden kann.

Durch synergetische Verlegung von Leerrohrnetzen bietet sich den Energieversorgungsunternehmen die Chance auf ein eigenes Glasfasernetz bei vergleichsweise niedrigem Investitionsumfang.  Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Glasfaser‑Strategie, die Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit in Einklang bringt.

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