Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 1. Oktober 2025

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Ein Wandel der Rahmenbedingungen der Netzentgeltregulierung steht bevor. Für Netzbetreiber besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, um die eigene Rechtsposition im Hinblick auf die anstehenden Festlegungen der Bundesnetzagentur zu sichern.​

Die bisherigen Verordnungen, wie die ARegV und die StromNEV/GasNEV, werden nach und nach durch Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt. Die Bundesnetzagentur schafft künftig mit ihren Festlegungen – wie beispielsweise der StromNEF/GasNEF – nunmehr selbst den Rahmen für ihre nachgelagerten Festlegungen wie die Eigenkapitalzinssätze.

Für das vierte Quartal hat die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Festlegungen angekündigt, deren Auswirkungen für die regulierte Netz​branche deutlich spürbar sein werden. Bereits die veröffentlichten Festlegungsentwürfe verdeutlichen, dass die Auswirkungen für die Netzbetreiber erheblich sein werden. Themen wie die Verkürzung der Regulierungsperioden, die Abschaffung der Nettosubstanzerhaltung und der WACC-Ansatz zeigen, dass die Netzbetreiber künftig vor neue Herausforderungen gestellt werden.

Mit den erweiterten Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur wächst die Bedeutung der gerichtlichen Kontrolle.
Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen normativen Leitplanken künftig durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden, ist aus Netzbetreibersicht zu verhindern, dass diese bestandskräftig werden. Im ungünstigsten Fall werden sich die konkreten Auswirkungen erst mit der Festsetzung der nach den neuen Vorgaben ermittelten individuellen Erlösobergrenze ergeben. Sind die Festlegungen zu diesem Zeitpunkt bestandskräftig, können eventuell​ nachteilige Auswirkungen dieser nicht mehr eingewendet werden.

Der bisher sehr eingeschränkte Prüfungsmaßstab der Gerichte dürfte künftig deutlich ausgeweitet werden, insbesondere mit Blick auf die Überprüfung der Zweckmäßigkeit, Erforderlichkeit und Sachdienlichkeit der Festlegungen. Die Erfolgsaussichten eines Beschwerdeverfahrens dürften damit unseres Erachtens steigen.

Als Netzbetreiber ist die Möglichkeit der Beschwerde gegen die anstehenden Festlegungen der Bundesnetzagentur sorgfältig abzuwägen.
Mit unseren Prozesskostengemeinschaften bieten wir Ihnen die Möglichkeit gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur vorzugehen und den Eintritt der Bestandskraft vorerst abzuwenden. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, nehmen wir Sie gerne in unsere Verteiler auf und lassen Ihnen weitere Informationen zukommen. Sie müssen nichts weiter tun, als uns mitzuteilen, an wen wir uns mit künftigen Informationen wenden dürfen. Senden Sie hierzu gerne eine E-Mail mit Betreff „Prozesskostengemeinschaft gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur“.​


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