Reform der Industrienetzentgelte – Bundesnetzagentur legt Diskussionspapier vor

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​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 1. Oktober 2025

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat aktuell ein Diskussionspapier zur Neugestaltung der Netzentgelte für Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Hintergrund ist das Auslaufen der bisherigen Regelung, die hohe Verbräuche und Benutzungsdauern begünstigt (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Für energieintensive Unternehmen mit einem gleichmäßigen Stromverbrauch sind dadurch Entgeltreduzierungen von bis zu 80 Prozent möglich. Aktuell profitieren rund 560 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,4 Mrd. Euro jährlich. Die BNetzA bewertet das Modell als nicht mehr zeitgemäß, da es die Integration erneuerbarer Energien behindere. Künftig sollen Reduzierungen nur noch gegen nachweisbare systemstützende Leistungen gewährt werden, um industrielle Lasten stärker zur Flexibilisierung des Energiesystems einzubinden.

Die BNetzA stellt im Diskussionspapier drei Modelle für zukünftige Entgeltreduzierungen vor. Für alle Vorschläge gilt gleichermaßen, dass Unternehmen nur noch dann von Reduzierungen profitieren sollen, sofern das Energiesystem gestützt wird.

​Modell
​Kurzbeschreibung
​Spotmarktorientierung
​Reduzierung wird mit Preisentwicklungen
am Sportmarkt gekoppelt.
​Netzdienliche Flexibilisierung
​Netzbetreiber definieren Zeitfenster
(z. B. Hoch- oder Niedriglast), in denen Verbrauchsanpassungen Reduzierungen ermöglichen.
​Direkter Zugriff durch Netzbetreiber
​Unternehmen verpflichten sich, Lasten in kritischen Netzsituationen auf Anweisung
zu erhöhen oder zu senken.

Wie soll es weiter gehen?

Die vorgeschlagenen Modelle stellen eine signifikante Änderung der bisherigen Vorgehensweise dar. Dazu hat die BNetzA am 30. September 2025 in einem Branchenworkshop durchgeführt, um die Vor- und Nachteile zu diskutieren. Stellungnahmen können bis zum 21. Oktober eingereicht werden. Eine Neuregelung muss spätestens bis Ende 2028 verabschiedet sein. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den vorgeschlagenen Modellen auseinandersetzen und prüfen, in welchem Umfang sie Flexibilisierungspotenziale erschließen können. Die Reform wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Netzentgeltstruktur und damit auf die Energiekosten energieintensiver Betriebe haben.

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