Kommt die Rettung für die Kundenanlage?

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​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 1. Oktober 2025​


„Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz ist, kann bei richtlinienkonformer Auslegung eine Kundenanlage sein.“ Mit diesem Satz in seiner Entscheidung vom 13.5.2025 (EnVR 83/20) hat der Bundesgerichtshof für große Unsicherheit gesorgt, was die Frage der Einstufung einer Energieanlage als Kundeanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG betrifft.

Die bisher geltende Rechtsprechung, dass eine Energieanlage für den Wettbewerb im Sinn von § 3 Nr. 24a EnWG als unbedeutend angesehen wurde, wenn sie weder in technischer noch in wirtschaftlicher noch in versorgungsrechtlicher Hinsicht ein Ausmaß erreichte, das Einfluss auf den Versorgungswettbewerb haben konnte, hat der Bundesgerichtshof aufgegeben. Viele Betreiber oder Entwickler von dezentralen Versorgungskonzepten stehen nun vor der Frage: liegt eine Kundenanlage vor oder nicht (mehr)? Die Blicke​ haben sich daher insbesondere auf den Gesetzgeber gerichtet, ob durch eine Anpassung des EnWG eine Lösung zu finden sein könnte.

Nun hat der Gesetzgeber mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Bewegung in die Diskussion bringen könnte. So hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26.9.2025 (BR-Drs. 383/25) bei der Befassung mit diesem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit, Versorgungskonzepte zu realisieren, ohne regulierungspflichtige Verteilernetze zu schaffen, für die dezentrale Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung in seinem Beschluss aufgefordert, die europarechtlichen Spielräume schnellstmöglich zu nutzen und durch eine gesetzliche Regelung klarzustellen, d​​​ass grundstücksinterne Energieverteilungsanlagen keine Verteilernetze sind, um für Mieterstrommodelle, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und andere Versorgungskonzepte in Mehrparteienhäusern und Gebäudekomplexen zeitnah Rechtssicherheit zu schaffen. 

Eine deutliche Forderung an die Bundesregierung, aber so einfach dürfte es nicht werden, wenn man sich die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Verteilernetz und Kundenanlage betrachtet. Es bleibt also abzuwarten, wie die Bundesregierung reagiert. Dass eine (rechtssichere) Klarstellung allerdings viel Unsicherheit beseitigen würde, dürfte klar sein.


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