Runde 2: Neue Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den zweiten Aufruf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Bis zum 30. Oktober 2017 können nun Anträge eingereicht werden, die nach der Höhe der beantragten Fördermittel in EUR/kW Gesamtladeleistung bezuschlagt werden.

 

Mit dem zweite Förderaufruf soll die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten  gefördert werden. Für diesen Förderaufruf stehen ca. 100 Millionen Euro bereit. Die Ausreichung der

 

Fördermittel erfolgt je Bundesland in der Reihung der Anträge mit dem jeweils niedrigsten Förderbedarf  in EUR/kW Ladeleistung. Bewertet werden alle rechtzeitig und vollständig eingegangenen  Fördermittelanträge. Die Förderhöhe pro Antrag ist auf maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten  begrenzt. Die Antragstellung erfolgt wie bereits bei dem ersten Fördermittelaufruf über den Projektträger BAV.

 

Da fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen die Ablehnung des Antrages zur Folge haben können, bieten  wir Ihnen an, die Erstellung der erforderlichen Formulare sowie die Einreichung des Antrages und der  Unterlagen bei dem Projektträger zu übernehmen.

 

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die verfügbaren Fördermittel und unterstützen Sie bei der Antragstellung oder weiteren Fragen rund um das Zukunftsthema der Ladeinfrastruktur und Elektromobilität.

Kontakt

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

Associate Partner

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Christian Riess

Diplom-Kaufmann

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