Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren Xgen Gas wohl nicht vor 2021

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veröffentlicht am 19. November 2019

 

​Gegen die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 10.07.2019, mit denen die Festlegung der Bundesnetzagentur zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas (Xgen Gas) aufgehoben wurden, hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof erhoben. Auf Antrag der Bundesnetzagentur wurde die Frist zur Begründung dieser Rechtsbeschwerden vom Bundesgerichtshof bis 29.05.2020 verlängert. Es muss daher wohl davon ausgegangen werden, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht vor Anfang 2021 vorliegen wird.

 

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