Gesetzgebung

PrintMailRate-it
  • ​Neue Regelungen für das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gehört seit mehreren Jahren zu viel diskutierten umsatzsteuerlichen Themen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ende des Jahres 2018 und in den Folgejahren neue Regelungen für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft eingeführt werden.

 

  • Vorübergehende Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Nach der MWSt-Richtlinie war die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei einigen Lieferungen und sonstigen Leistungen vorübergehend zulässig. Die Tschechische Republik hat diesen Spielraum wahrgenommen und hat im Jahre 2015 die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei einigen Lieferungen eingeführt. Es handelte sich vor allem um Lieferungen von Getreide, Metall, Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Laptops oder Videokonsolen.

 

Nach der MWSt-Richtlinie ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nur bis Ende 2018 möglich. Die Prolongierung wurde in der EU auf den parlamentarischen Weg gebracht. Über die weitere Entwicklung werden wir in künftigen Ausgaben informieren.

 

  • Allgemeine Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Die Minister der Mitgliedstaaten haben die allgemeine Umkehr der Steuerschuldnerschaft abgestimmt. Der Entwurf wurde als eine der Prioritäten des tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš durch die Tschechische Republik kräftig durchgesetzt. Der ursprüngliche Entwurf wurde inzwischen gravierend geändert. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft darf nur auf die Lieferungen angewandt werden, für welche das Entgelt von mindestens EUR 17.500,00 berechnet wird. Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

                • die Karussellbetrüge sind im jeweiligen Staat mindestens mit 25 % an allen Steuerdelikten beteiligt;
  • der Unterschiedsbetrag zwischen den geplanten Einnahmen und den tatsächlich erzielten Einnahmen aus der Umsatzsteuer überschreitet den Mittelwert der EU mindestens um 5 Prozentpunkte;
  • der Mitgliedstaat hat nachzuweisen, dass die Steuerhinterziehungen nicht durch Einführung der standardmäßigen Maßnahmen wie Kontrollmeldungen usw. zu bekämpfen sind.

 

Die Ministerin Schillerová hat erklärt, dass die allgemeine Umkehr der Steuerschuldnerschaft durch die Tschechische Republik sofort angefordert wird. Die Gültigkeit dieser Maßnahme sollte am 30. Juni 2022 ablaufen. Die Europäische Kommission plant, dass das Umsatzsteuersystem bis zu diesem Tag endgültig gestaltet werden soll. Es ist noch fraglich, ob die o.g. Voraussetzungen durch die Tschechische Republik erfüllt werden.

Kontakt

Contact Person Picture

Ing. Klára Sauerová

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 163 280

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu