Verlängerung der Frist für die Mitteilungspflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach DAC 6

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​Die EU arbeitet wegen der Corona-Krise daran, EU-rechtliche Möglichkeiten für Verlängerung der Frist für Erfüllung der Meldepflicht nach DAC 6 um ca. sechs Monate herzustellen. In Bezug darauf wurde in einen Gesetzesentwurf, der im verkürzten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werde (Drucksache des Abgeordnetenhauses 874), die Bevollmächtigung der Regierung aufgenommen, die Mitteilungspflicht erst mit Umsetzung der Richtlinie DAC 6 ins tschechische Recht einzuführen. Für Erfüllung der Mitteilungspflicht, die durch Umsetzung von DAC 6 ins tschechische Steuerrecht entstehen, könnten somit grenzüberschreitende Steuergestaltungen mehr Zeit haben.

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