Neues UNCITRAL-Übereinkommen über Konnossemente: effiziente Finanzierung von Ein- und Ausfuhren

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​​​​​​​​Die Digitalisierung des internationalen Handels ist einer der wichtigsten Trends des letzten Jahrzehnts. Dennoch gibt es eine Reihe rechtlicher und technischer Hindernisse, die den vollständigen Übergang zur elektronischen Form behindern, insbesondere im Falle der internationalen Warenbeförderung.


von Alice Kubová Bártková, Rödl & Partner Prag


Wichtige Frachtpapiere - insbesondere handelbare Frachtpapiere wie Konnossemente - werden häufig noch in Papierform ausgestellt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Hindernissen für ihre Verwendung für den grenzüberschreitenden, insbesondere multimodalen, Transport von Waren - und dies selbst in Papierform.


Solche Dokumente spielen jedoch eine wichtige Rolle bei der Finanzierung eines Kaufs und Verkaufs von Waren im Verkehr durch Banken - ohne sie ist dies unmöglich oder sehr problematisch.

Auf dieses seit langem bestehende Hindernis reagiert das in Arbeit befindliche Übereinkommen der UNCITRAL über handelbare Beförderungsdokumente, dessen endgültiger Text auf der UNCITRAL-Plenartagung vom 7. bis 23. Juli 2025 angenommen werden soll. 

Eines der Schlüsselelemente des Entwurfes des Übereinkommens ist die Einführung einfacher Standards für ein neues Rechtsinstitut - ein verhandelbares Frachtdokument (Negotiable Cargo Document, NCD). Dieses Dokument, das in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen kann, ist Träger des Rechts an der beförderten Ware. Im Unterschied zu herkömmlichen Konnossementen, die nur im Seeverkehr verwendet werden, wird dieses Dokument für alle Verkehrsarten gelten - Straße, Schiene, Luft und multimodaler Verkehr (d. h. eine Beförderung, bei der Waren von einem Verkehrsmittel auf ein anderes umgeladen werden - z. B. vom Schiff auf den LKW usw.).

Vereinfachte Finanzierung beförderter Ware ​

Mit dem Übereinkommen sollen insbesondere die internationale Beförderung und die Finanzierung der beförderten Waren einfacher und effektiver gestaltet werden.

Die Möglichkeiten der Anwendung dieser neuen Regelung in der tschechischen Rechtsordnung werden auf einer von unserer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der Tschechischen Gesellschaft für Transportrecht und anderen Partnern am 22. September 2025 in Prag organisierten Fachkonferenz zum Thema Transportdokumente diskutiert werden. Es handelt sich um eine internationale Konferenz, auf der auch Prof. Dr. Beate Czerwenka, Vorsitzende der UNCITRAL-Arbeitsgruppe VI, die das Übereinkommen vorbereitet, ausführlich über das neue Übereinkommen sprechen wird. Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie unter: Veranstaltungen | Rödl & Partner​.  

Wenn Sie in der Praxis mit Fragen im Zusammenhang mit Transportdokumenten, einschließlich deren elektronischer Form, oder mit Problemen in Verbindung mit der Finanzierung von beförderten Waren konfrontiert sind, stehen Ihnen unsere Berater gern zur Verfügung.​

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JUDr. Alice Kubová Bártková

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