Das monatliche Meldeverfahren von Arbeitgebern

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​​​​​​​​​Nach der Verabschiedung der Gesetze zum „Einheitlichen monatlichen Meldeverfahren” (monatliches Meldeverfahren) zielt die Tschechische Republik auf eine umfassende Digitalisierung und Zentralisierung der Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den öffentlichen Behörden. Das neue Meldeverfahren, das vom Ministerium für Arbeit und Soziales verwaltet wird, vereint bis zu 25 verschiedene Formulare in einer einzigen elektronischen Meldung und bringt grundlegende Änderungen in der Steuerverwaltung mit sich. Die erste Etappe des monatlichen Meldeverfahrens wird am 1. April 2026 gestartet, die zweite folgt dann ab 2027.


Martina Šotníková, Miroslava Lancová, Rödl & Partner Prag

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde ein neues Gesetz über das monatliche Meldeverfahren verabschiedet, das die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Struktur und die Form von Meldungen, Fristen, Sanktionen und andere wichtige Aspekte für die Umsetzung des monatlichen Meldeverfahrens regelt. Das Format und die Struktur der Meldungen nach dem Gesetz über das monatliche Meldeverfahren sind in der Regierungsverordnung Nr. 417/2025 enthalten. Es handelt sich um eine Auflistung von Daten, die an öffentliche Behörden durch monatliche Meldungen von Arbeitgebern übermittelt werden. 

Im Juli dieses Jahres begann die erste Etappe des monatlichen Meldeverfahrens, in der das Meldeverfahren durch einige Institutionen und freiwillig beteiligte Arbeitgeber geprüft wird. Die Einführung des Meldeverfahrens ist in drei weitere Etappen unterteilt. Zwei davon wurden bereits im Gesetzblatt veröffentlicht. Der Start der dritten Etappe, dessen Ziel die Abschaffung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs- und der Kinderfreibeträge ist, wird mittelfristig erwartet. In unserem Newsletter konzentrieren wir uns auf die bereits verabschiedeten ersten beiden Etappen. 

Das Ziel der ersten Etappe ist die Erfassung individueller Arbeitnehmerdaten, die in der nächsten Etappe der Meldepflicht dem Vorausfüllen der Steuererklärungen von Steuerpflichtigen herangezogen werden. Dieses Konzept der Datenzentralisierung wird ab dem 1. April 2026 durch den Pflichtvordruck „Monatliche Meldungen“ über das Online-Portal des Tschechischen Sozialversicherungsträgers umgesetzt. Es sollen bis zu 25 verschiedene Formulare, Berichte und statistische Meldungen ersetzt werden.  

Die erste Etappe des monatlichen Meldeverfahrens bringt wichtige einkommensteuerliche Neuregelungen mit sich:
  • ​Die Meldepflicht für Lohnsteuerschuldner wird abgeschafft, diese Meldepflicht wird neu durch das Gesetz über das monatliche Meldeverfahren geregelt. 
  • Die pauschalierte Lohnsteuer von beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, über die wir im letzten Newsletter berichtet haben, wird abgeschafft. 
  • Die Fristen für den Lohnsteuereinbehalt werden vereinheitlicht, sie laufen mit dem 20. Tag des Folgemonats ab. 

In der zweiten Etappe des monatlichen Meldeverfahrens werden ab 2027 folgende Neuregelungen eigenfügt: 
  • ​Abschaffung der pauschalierten Lohnsteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
  • Ermittlung und nachträgliche Ermittlung des Lohnsteuereinbehaltes durch Lohnsteuerschuldner und damit verbundene Änderungen bei Sanktionen (Verspätungs-, Säumniszuschlägen und Zinsen)
  • Meldepflicht bestimmter Institutionen (z. B. Banken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften)
  • Vorausgefüllte Steuererklärung. 

Angesichts der umfangreichen Neuregelungen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch des Umfangs werden wir Sie in unseren nächsten Newslettern über die einzelnen Bereiche, insbesondere über das Einkommensteuergesetz und das monatliche Meldeverfahren, ausführlich informieren. 

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

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+420 236 1632 37

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