Gewässerschutz – der angepasste Bußgeldkatalog soll unterstützen

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​veröffentlicht am 28. Oktober 2022

 

Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für Natur und Mensch. Gerade auch die diesjährige und wiederholte Trockenheit in den Sommermonaten dürfte dies nochmals verdeutlicht haben. Der Schutz des Wassers wird gesetzlich geregelt und behördlich überwacht, wobei Gewässerverstöße auf der Grundlage von Bußgeldkatalogen geahndet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für ebendiese Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes veröffentlicht.1

 

Das Wasserhaushaltsgesetz dient der Reinhaltung und dem Schutz von Grundwasser und Gewässern im Allgemeinen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des in Deutschland geltenden Wasserrechts und beinhaltet den Schutz vor Wasserverschmutzung, Verunreinigungen vom Abwasser und der Reduktion der Hochwassergefahr. Bei der Missachtung des Wasserhaushaltsgesetzes können je nach Bundesland hohe Bußgelder folgen.

 

Dabei dient der Bußgeldkatalog mit seinen 1.280 Empfehlungen als Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden und soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes bewirken. Bei der Festsetzung des Bußgeldrahmens wird bei allen Zuwiderhandlungen neben der Schwere der Tat auch die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils geprüft. Damit soll verhindert werden, dass mögliche Bußgelder in Kauf genommen werden, sofern die Zuwiderhandlung einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht, der das Bußgeld überschreitet.

 

In NRW wurde im April 2022 ein neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht, der den aus dem Jahr 2006 stammenden Katalog ablöst. Gerade im „Gewässerschutz” haben sich zwischen dem alten und dem neuen Bußgeldkatalog alle gesetzlichen Grundlagen wesentlich geändert. Manche Regelungen wurden aktualisiert, andere sind neu hinzugekommen (z.B. die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Neue Zuwiderhandlungen wurden jedoch nicht aufgenommen. Es wurde lediglich die vorhanden aktuellen Bußgeldtatbestände aus den relevanten aktuell geltenden Einzelgesetzen (wie Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabgabengesetz, Wasserentnahmeentgeltgesetz u.a.) in den vorgegebenen Bußgeldrahmen zusammengeführt. Der Geldbuße-Rahmen bleibt mit bis zu 50.000 Euro unverändert.

 

Im Sinne des Gewässerschutzes ist die Anpassung des Bußgeldkataloges sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Zumindest zeigt der Anstieg der Bußgelder, wie wichtig es den Gesetzgebern ist, den Schutz der Gewässer auch bei der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze und Verordnungen zu verwirklichen.

 

 


 

1 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrhein-Westfalen; gültig seit April 2022.

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Tina Wiedebusch

M.Sc. Economics

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