Bayern fördert den Bau von vierten Reinigungsstufen bei Kläranlagen

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​veröffentlicht am 27. Januar 2023

 

Im Rahmen der RZWas-Förderung trat zum 1. Januar 2023 das Sonderförderprogramm zum Bau von vierten Reinigungsstufen zur weitgehenden Elimination von Spurenstoffen nach Nr. 2.4 RZWas 2021 in Kraft.

 

Stufenweiser Ausbau der vierten Reinigungsstufe

 

Während in den rund 2.500 Kläranlagen in Bayern das Abwasser in drei Reinigungsstufen mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt wird, können in der bayernweit einzigartigen Pilot-Kläranlage in Weißenburg einige Spurenstoffe, z.B. aus Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln und anderen Chemikalien, durch eine vierte Reinigungsstufe aufwendig gereinigt werden. Zwar besteht noch keine rechtliche Verpflichtung für eine vierte Reinigungsstufe, allerdings ist der vorsorgliche Ausbau der Kläranlagen eine Zukunftsaufgabe für einen nachhaltigen Gewässerschutz.

 

Die bayerische Spurenstoffstrategie sieht für den flächendeckenden Ausbau ein stufenweises Vorgehen vor. Ausgehend von der Förderung der Pilot-Kläranlage in Weißenburg und den gewonnenen Erkenntnissen wurden anhand von weitergehenden fachlichen Kriterien (unter anderem Ausbaugröße und verursachter Abwasseranteil im Gewässer) etwa 90 Kläranlagen identifiziert, die langfristig in einem Ausbauprogramm berücksichtigt werden sollen. Die 13 Kläranlagen mit der höchsten Priorität werden nun als Antragsberechtigte im Sonderförderprogramm umfasst.

 

Knapper Zeitplan für hohe Förderung

 

Die Höhe der prozentualen Zuwendungen im Sonderförderprogramm ist zeitlich gestaffelt. Die maximalen 70 % als Förderung der zuwendungsfähigen Kosten werden nur gewährt, wenn die vierte Reinigungsstufe im Jahr 2024 in Betrieb geht. Bei der Inbetriebnahme 2025 sind es 60 % und ab 2026 dann noch 50 %.

 

Fördervoraussetzung ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch den Vorhabensträger. In dieser Studie sind die Auswahl der Reinigungstechnik, der voraussichtliche Bauzeitenplan und die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten darzustellen. Die Studie ist dann vom LfU positiv zu prüfen.

 

Eine Inbetriebnahme erster, um eine vierte Reinigungsstufe erweiterter Kläranlagen bis Ende 2024 erscheint jedenfalls sportlich. Angesichts der vielerorts gerade erst für 2023 beratenen und beschlossenen Haushaltsplanung, die jedenfalls Mittel für eine Machbarkeitsstudie, wenn nicht sogar für den Bau eingestellt haben müssten, erscheinen auch die anschließend notwendigen Planungs-, Prüfung- und Bauzeiten sehr ambitioniert, eine Inbetriebnahme bis Ende 2024 realisieren zu können. Die Aufgabenträger stehen hier also vor einer Unsicherheit, denn zeitliche Verschiebungen und damit einhergehende geringere Förderungen führen zu höheren Gebührensätzen.

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