Die Zukunft des Wassers in NRW wird neu geplant

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​veröffentlicht am 26. Januar 2024

Das Land NRW will eine neue Strategie für den Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser entwickeln. Dazu hat der grüne Umweltminister Krischer den Start der Erarbeitung der „NRW-Zukunftsstrategie Wasser” bekannt gegeben. Er nannte einige Schwerpunkte, die in dem Prozess berücksichtigt werden sollen. So soll die Wasserentnahme an die verfügbaren Ressourcen angepasst und ein angemessenes Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Außerdem soll der Schutz vor Hochwasser und die Verbesserung der Wasserqualität vorangetrieben werden. Die Beteiligung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft soll gewährleistet werden.

Mit der neuen Strategie knüpft die grün-schwarze Landesregierung an die Arbeiten an dem „Masterplan Wasser NRW” an, die von der rot-grünen Vorgänger-Regierung 2016 begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden. Die damalige schwarz-gelbe Opposition hatte eine solche Strategie abgelehnt. Der grüne Minister Krischer betonte, dass die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in NRW durch den Klimawandel, die zunehmende Wasserknappheit, die steigende Nachfrage und die Verschmutzung durch Schadstoffe immer größer würden. Er sprach von einer „historischen Chance”, eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserpolitik für NRW zu gestalten.

Der Minister betonte, dass die landespolitische Initiative für einen strategischen Umgang mit Wasser, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, durch die Nationale Wasserstrategie noch an Bedeutung gewonnen habe. Die Nationale Wasserstrategie wurde im März 2021 vom Bundesumweltministerium vorgestellt. Sie soll einen Rahmen für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in Deutschland schaffen. Dabei wurden nicht nur Fachleute und Wirtschaftsvertreter einbezogen, sondern auch Umweltverbände und andere gesellschaftliche Akteure.

Die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser” solle vor allem auf die spezifischen Verhältnisse Nordrhein-Westfalens eingehen, die in der Nationalen Wasserstrategie nicht ausführlich behandelt worden seien. Dazu gehörten zum Beispiel die hohe Industrie- und Siedlungsdichte, die Umgestaltung des Rheinischen Reviers oder die Hochwassersicherheit. Der Minister erklärte, dass erst nach der Abstimmung der inhaltlichen Eckpunkte entschieden werde, ob und gegebenenfalls welche strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden müssten. Das bedeute auch, dass erst dann über ein mögliches Landeszentrum Wasser entschieden werde.

Darüber hinaus will die Landesregierung die Genehmigungspraxis für Wasserentnahmen im Rahmen der Landeswasserstrategie überprüfen. Das geht aus einer Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss hervor, die der Umweltminister vorgelegt hat. Er schreibt, dass möglicherweise angepasste Regelungen für Gebiete mit geringen Dargebotsreserven erarbeitet werden. Das könnte vor allem in Ostwestfalen zu Einschränkungen bei der Wasserentnahme führen. Außerdem soll die Priorisierung von Wassernutzungen, die bereits im Landeswassergesetz festgelegt ist, bei der Strategie berücksichtigt werden.

Auch möchte das Ministerium an einer Ausnahme für erlaubnisfreie Wasserentnahmen festhalten. Demnach sollen keine Einschränkungen oder Regulierungen für diejenigen gelten, die Wasser aus Gewässern ohne Genehmigung entnehmen. Der Grund dafür sei der geringe Anteil dieser Entnahmen an den gesamten Wasserentnahmemengen. Die Landesregierung sieht daher keinen Handlungsbedarf, die erlaubnisfreien Wasserentnahmen zu regulieren.

Eine weitere Zielsetzung des grünen Ministers könnte jedoch für Kontroversen sorgen. Die Umweltverbände fordern seit langem, die Wasserentnahmeentgelte zu erhöhen und auf alle Bewässerungszwecke auszuweiten, um einen sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern. Krischer hingegen plant derzeit nicht, „den Entgeltbefreiungstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 10 WasEG aufzuheben und Wasserentnahmen zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen zu veranlagen.”

Nun bleibt abzuwarten, wann es in die weitere Konkretisierung der „NRW-Zukunftsstrategie Wasser” geht und welche Akteure in den Prozess einbezogen werden.





Quelle:

- Stand Neuorganisation Umweltverwaltung NRW, Vorlage 18/1936 zur Sitzung des AULNV NRW am 22.11.2023

- Übersicht zur Wasserentnahme in NRW – Bericht, Vorlage 18/1938 zur Sitzung des AULNV NRW am 22.11.2023

- Nationale Wasserstrategie, Kabinettsbeschluss vom 15. März 2023, Nationale Wasserstrategie – Kabinettsbeschluss vom 15. März 2023 (bmuv.de), zuletzt aufgerufen am 22. Januar 2024.



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Tina Wiedebusch

M.Sc. Economics

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