KARL und AMELAG: Neue Impulse für den Gewässerschutz und die Gesundheitsvorsorge durch kommunales Abwassermonitoring

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 31. Oktober 2025


Die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass kommunales Abwasser ein bedeutendes Instrument zur Bewertung der gesundheitlichen Situation in einem Einzugsgebiet sein kann. Das derzeitige Abwassermonitoring im Rahmen des Projekts AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) zeigt in den vergangenen Wochen einen Anstieg der aggregierten SARS-CoV-2-Viruslast im Abwasser, während die Influenza-Viruslast noch auf niedrigem Niveau liegt.1

Aggregierte SARS-CoV-2-Last im Abwasser:2



Abbildung 1: Für Deutschland aggregierte SARS-CoV-2-Last im Abwasser über die Zeit (graue Punkte) samt Ausgleichskurve (schwarze Kurve, mittels LOESS-Methode geschätzt) und zugehörigen punktweisen 95 %-Konfidenzintervallen (hellblauer Bereich). Der Wechsel von der ersten zur zweiten AMELAG-Phase, der mit einem starken Rückgang an teilnehmenden Kläranlagen einherging, ist mit einer vertikalen, gestrichelten Linie gekennzeichnet. Weitere Details zur Abbildung 1 sind folgender Seite vom RKI zu entnehmen: RKI - Abwassersurveillance AMELAG - Wochenbericht​

Im Jahr 2025 erfolgte die wöchentliche Beprobung auf Viruslasten in rund 70 Kläranlagen deutschlandweit. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) zum 1. Januar 2025 und der geplanten nationalen Umsetzung bis spätestens 31. Juli 2027 wird ein umfassenderer Rahmen geschaffen: Artikel 17 der Richtlinie fordert die Einrichtung eines nationalen Koordinierungssystems, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Umweltministerien sicherstellt.3

Neben SARS-CoV-2 und Influenzaviren stehen auch RSV-, Polioviren sowie weitere relevante Parameter im Fokus der Abwasserüberwachung. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten ist zudem die Erfassung antimikrobieller Resistenzen vorgesehen.

Die novellierte Richtlinie bringt über das Monitoring hinaus weitere zentrale Änderungen mit sich. Eine Neuerung ist die Ausweitung des Geltungsbereichs: Kläranlagen ab 1.000 Einwohnerwerten (EW) unterliegen nun den Anforderungen der Richtlinie – zuvor lag die Schwelle bei 2.000 EW. Dadurch werden deutlich mehr Anlagen in die Pflicht genommen.

KARL ersetzt die bisherige Richtlinie 91/271/EWG aus dem Jahr 1991 und verfolgt das Ziel, den Gewässerschutz durch strengere Anforderungen an die Abwasserbehandlung, die Einführung einer vierten Reinigungsstufe sowie die Umsetzung des Verursacherprinzips deutlich zu verbessern. Das Verursacherprinzip bedeutet, dass Hersteller sich finanziell an der Abwasserreinigung beteiligen sollen, wenn ihre Produkte schädliche Stoffe für Gewässer enthalten. Die Richtlinie konzentriert sich zunächst auf die Pharma- und Kosmetikbranche, da diese laut einer EU-Studie 92 Prozent der Mikroschadstoffe im Abwasser verursachen. Es ist vorgesehen, dass die betreffenden Unternehmen mindestens 80 Prozent der Kosten finanzieren, die für die Errichtung und den Betrieb der vierten Reinigungsstufe anfallen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass der europäische Abwassersektor bis zum Jahr 2045 energieneutral arbeiten soll.4

Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie markiert einen Wendepunkt für die Abwasserwirtschaft in Europa – sie verbindet Umwelt- und Gesundheitsschutz auf innovative Weise und stellt Kommunen, Behörden und Betreiber vor die gemeinsame Aufgabe, die neuen Anforderungen bis 2027 verantwortungsvoll und zukunftsorientiert umzusetzen.






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