Wasser als politische Priorität? Ein Blick in den Koalitionsvertrag 2025

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​​​​​​​​veröffentlicht am 31. Oktober 2025


Mit dem Amtsantritt der neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD im Mai 2025 rücken zentrale Zukunftsfragen in den Fokus der politischen Agenda. Die Wasserwirtschaft ist eine davon, denn sie steht vor komplexen Herausforderungen, die durch den Klimawandel, zunehmende Nutzungskonflikte und einen hohen Investitionsbedarf geprägt sind. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und resiliente Wasserinfrastruktur zu verbessern und die nationale Wasserstrategie konsequent weiterzuentwickeln.​


Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD enthält eine Vielzahl von Maßnahmen und Zielsetzungen, die sich mit der Wasserwirtschaft in Deutschland befassen. Angesichts zunehmender klimatischer Herausforderungen, wachsender Nutzungskonflikte und eines hohen Investitionsbedarfs wird die Rolle der Wasserwirtschaft als zentrale Infrastrukturaufgabe hervorgehoben. Die Inhalte des Vertrags betreffen politische Leitlinien, konkrete Maßnahmen, Umweltaspekte sowie Forschung und Innovation.1

Ein zentrales politisches Ziel des Koalitionsvertrags ist die Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Dies soll die rechtliche und finanzielle Grundlage schaffen, um wasserwirtschaftliche Maßnahmen bundesweit koordinieren und fördern zu können. Die Nationale Wasserstrategie, die bereits in der vorherigen Legislaturperiode entwickelt wurde, soll weitergeführt und gemeinsam mit den Ländern umgesetzt werden. Dabei stehen Aspekte wie die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, der Schutz vor Extremereignissen und die Sicherung der Trinkwasserversorgung im Vordergrund.

Im Bereich der Infrastruktur setzt der Koalitionsvertrag auf die Förderung klimaresilienter Systeme. Dazu zählen Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau von Wasserver- und -entsorgungsanlagen, die Anpassung an veränderte Niederschlagsmuster sowie die Integration energieeffizienter Technologien. Die sogenannte blau-grüne Infrastruktur, die Elemente wie Regenwasserrückhalt, Verdunstungsflächen und Grundwasserneubildung umfasst, soll verstärkt gefördert werden. Modellvorhaben zur innovativen Wassernutzung sollen als Reallabore dienen, um neue Konzepte unter realen Bedingungen zu erproben.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Koalitionsvertrag sieht vor, bürokratische Hürden abzubauen und die Verfahren insbesondere bei wasserwirtschaftlichen Großprojekten zu vereinfachen. Ein Bund-Länder-Gremium soll eingerichtet werden, um länderübergreifende Maßnahmen besser koordinieren zu können. Dies betrifft insbesondere Flusssysteme wie die Spree, bei denen unterschiedliche Interessen und Zuständigkeiten aufeinandertreffen.

Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen wird die Prüfung neuer Finanzierungsinstrumente angekündigt. Neben klassischen Förderprogrammen wird auch die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro diskutiert, das für resilienzstärkende Investitionen in Infrastruktur und Klimaanpassung verwendet werden könnte. Die genaue Ausgestaltung und Verteilung dieser Mittel bleibt jedoch offen und soll in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen erfolgen.

Im Bereich des Umwelt- und Ressourcenschutzes wird das Verursacherprinzip gestärkt. Hersteller sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn es um Schadstoffeinträge in Trinkwasserressourcen geht. Darüber hinaus wird der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten gefördert, um Einträge von Nährstoffen und Pestiziden zu reduzieren. Die Umsetzung der Stoffstrombilanzverordnung im Düngerecht wird kritisch betrachtet, da sie bislang nicht die gewünschten Effekte zeigt.

Auch Forschung und Innovation spielen eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag. Reallabore und Experimentierklauseln sollen die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren ermöglichen. Darüber hinaus soll die Forschung zu Klimafolgen und Anpassungsstrategien ausgebaut werden, um wissenschaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen zu schaffen. Dabei sollen auch soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigt werden, um ganzheitliche Lösungen zu entwickeln.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Koalitionsvertrag 2025 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Wasserwirtschaft vorsieht. Die Themen reichen von rechtlichen Rahmenbedingungen über technische Innovationen bis hin zu Umwelt- und Ressourcenschutz. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird jedoch maßgeblich davon abhängen, wie effektiv die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestaltet wird und welche finanziellen Mittel tatsächlich bereitgestellt werden (können).





Bundesregierung (2025). Koalitionsvertrag 2025: Verantwortung für Deutschland. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2025-2340970​​​


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Tina Wiedebusch

M.Sc. Economics

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